20260219-1-PDNMS-Engmaschiges Kontrollnetz der Verkehrsüberwachung in zwei Akten
Anfang dieser Woche (Mo., 16.02.2026) arbeitete die Verkehrsüberwachung der Polizeidirektion Neumünster auf der BAB 7 vorbildlich zusammen.
1. Akt: Zunächst wurde um 10.09 Uhr ein dänischer Kleintransporter (3,5 t) durch den Fachdienst Bezirk des Polizeiautobahn- und Bezirksrevieres auf der A7 auf dem Rastplatz Hüttener Berge einer Verkehrskontrolle unterzogen. Geladen hatte der Transporter zwei ungesicherte, großvolumige und schwere Transportboxen für Luft- und Raumfahrtkomponenten. Der Transport wirkte überladen, sodass die Polizisten das Fahrzeug vor Ort verwogen.
Die Wägung ergab eine Überladung von 22 %. Es wurde angeordnet, dass eine der Boxen abgeladen werden musste. Der Umladevorgang auf einen, durch den Unternehmer herbeigerufenen, zweiten Kleintransporter wurde durch die Kollegen überwacht und die Weiterfahrt erst im Anschluss wieder genehmigt. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet. Soweit, so normal in der Verkehrsüberwachung.
2. Akt: Auch der Verkehrsüberwachungsdienst Neumünster hat ein gutes Auge und kontrollierte wenige Stunden später und einige Kilometer weiter einen augenscheinlich überladenen dänischen Kleintransporter auf dem Rastplatz Aalbek bei Neumünster. Bei der obligatorischen Überprüfung der Dokumente fiel den eingesetzten Polizeibeamten ein Protokoll des Fachdienstes Bezirk auf, welches auf eine Verwiegung vor wenigen Stunden hinwies.
Hatten sich die Kollegen bei ihrem Anfangsverdacht geirrt und der Transporter war gar nicht überladen?
Nein!
Der Transporter hatte wieder die gleiche Ladung wie in der vorausgegangenen Kontrolle geladen. Hoher Preis- und Margendruck sowie, im europäischen Vergleich, eher moderate Bußgelder in Deutschland haben den Unternehmer offensichtlich veranlasst, den Fahrer anzuweisen, die ursprüngliche Ladung wieder aufzunehmen und so vorsätzlich überladen weiterzufahren. Ziel war Bremen.
Durch den Fachdienst Bezirk wird jetzt nicht nur ein umfangreiches Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, bei dem sich das Bußgeld durch den Vorsatz verdoppelt, sondern auch ein sogenanntes Vermögensabschöpfungsverfahren, bei dem dem Transporteur der erzielte Gewinn von ca. 600 EUR durch die Bußgeldstelle abgeschöpft wird.
Schiebetür im Arm
Einen Tag später, am 17.02.2026, 13.30 Uhr kontrollierten die Verkehrspolizisten vom Fachdienst Bezirk des Polizeiautobahn- und Bezirksrevieres erneut auf der A7. Diesmal fiel ihnen ein ukrainischer Kleinbus auf, der in Richtung Süden unterwegs war. Bei der anfänglichen Verkehrskontrolle auf dem Rastplatz Dätgen machte insbesondere der technische Zustand einen schlechten Eindruck, sodass durch die Kontrolleure eine genaue Überprüfung durch einen Sachverständigen der DEKRA Neumünster angeordnet wurde.
Auf dem Prüfstützpunkt angekommen, öffnete einer der Polizeibeamten die seitliche Schiebetür, welche er postwendend auch schon "im Arm" hatte, denn eine Verriegelung machte schlapp. Nur zu dritt ließ sie sich wieder einhängen. Ein denkbar schlechter Start für eine technische Untersuchung.
Der Kfz-Sachverständige staunte nicht schlecht, als er das Fahrzeug in Augenschein nahm, sodass am Ende 30 erhebliche Mängel und ein verkehrsunsicherer Zustand auf dem Tableau standen. Eine Klapperkiste, wie sie im Buche steht. Die Beamten untersagten die weitere Teilnahme am Straßenverkehr und stellten die Kennzeichen des Fahrzeuges sicher. Da der Halter auch gleichzeitig der Beifahrer war, stellte er bereits vor Ort in Aussicht, dass ein Bekannter das Fahrzeug getrailert zurück in die Ukraine bringen wird. Die Kennzeichen nehmen jedoch einen anderen Weg: über die Zulassungsstelle Rendsburg zum Kraftfahrt-Bundesamt und zurück in die Ukraine. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet, des Weiteren ein Bericht an den Zoll gefertigt, wegen eines aufenthaltsrechtlichen Verstoßes einer Mitfahrerin.
Constanze Becker
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