Kamen – 66 km/h bei erlaubten 30 km/h ziehen Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot nach sich

Der Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Unna hat am Sonntag (22.02.2026) die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer in Kamen überprüft. Das Ganze zwischen 14.00 Uhr und 20.00 Uhr an der Hammer Straße - gemessen wurden in der Zeit 699 Fahrzeuge. An der Örtlichkeit gilt eine zulässige Geschwindigkeit von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaft. Insgesamt verstießen 85 Verkehrsteilnehmer gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung. Von diesen besonders "Schnellen" bekommen 17 Fahrende eine Ordnungswidrigkeitenanzeige und drei Fahrende bekommen ein Fahrverbot. Mit 66 km/h konnte zudem eine Person gemessen werden - abzüglich der Toleranz bleiben 33 vorwerfbare km/h. Diese Person muss sich jetzt auf ein Bußgeld von 260 Euro, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot gefasst machen. Redaktionelle Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Unna Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Nadine Richter Telefon: 02303-921 1152 E-Mail: pressestelle.unna@polizei.nrw.de Außerhalb der Bürodienstzeiten: Kreispolizeibehörde Unna Leitstelle Telefon: 02303-921 3535 Fax: 02303-921 3599 E-Mail: poststelle.unna@polizei.nrw.de