260224-2-pdnms Zeugen gesucht nach vollendeten Schockanruf in Neumünster

Am 22.02.2026 kam es in den frühen Abendstunden zu einem vollendeten Schockanruf zum Nachteil einer 83 jährigen Geschädigten in Neumünster, die unbekannten Täter erbeuteten hierbei einen mittleren fünfstelligen Betrag. Gegen 17.00 Uhr meldet sich eine männliche Stimme mit unterdrückter Nummer, stellt sich vor als Herr Andreas Böhme und gibt an, die Tochter der Geschädigten sei in einen Unfall verwickelt bei dem eine Frau gestorben und ein Kind verletzt worden sei. Die Tochter der Geschädigten sei auch verletzt und im Krankenhaus. Aufgrund ihrer Verletzung am Mund könne sie nicht sprechen. Daraufhin wurde gefordert, dass die Geschädigte ein Schreiben aufsetzten soll. Dieses solle eine Bürgschaft enthalten und ein Dank an die Staatsanwaltschaft für die gute Mitarbeit. Die Geschädigte hat alles unterschrieben. Zunächst wurden gegen 18 Uhr ein mittlerer fünfstelliger Geldbetrag vor der Haustür der Geschädigten übergeben. Das Telefonat lief die gesamte Zeit weiter. Anschließend wurde gesagt, das Kind sei nun auch gestorben und man benötige weiteres Geld. Bei der zweiten Übergabe wurden ein mittlerer vierstelliger Betrag übergeben. Nach Rücksprache mit dem Schwiegersohn der Geschädigten fiel der Betrug auf und es wurde die Polizei informiert. In zwei Abholphasen ( 18.00 und 21.00 Uhr ) holte ein unbekannter Täter insgesamt einen mittleren fünfstelligen Betrag in bar bei der Geschädigten im Haart in Neumünster ab. Der Abholer konnte wie folgt beschrieben werden : - männlich - Anfang 20 - schlank - westeuropäisches Erscheinungsbild - ca. 170 cm - dunkelblond - kein Bart - deutschsprachig ohne Akzent - schwarze Jacke, dunkle JeansDie Kriminalpolizei Neumünster sucht jetzt nach Zeugen oder auch Hinweisgebern. Wer hat am 22.02.2026 in der Zeit zwischen 16 Uhr und 22 Uhr im Bereich Haart, Noldestraße, Ruthenberg auffällige Beobachtungen im Hinblick auf Personen oder Fahrzeuge gemacht, die mit der Tat in Zusammenhang stehen könnten? Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizei in Neumünster unter der Rufnummer 04321- 9450. Veranwortlich für diesen Pressetext: Sönke Petersen, Constanze Becker, Philipp Feddersen | Polizeidirektion Neumünster | Alemannenstraße 14 - 18 | 24539 Neumünster | Telefon 04321 945 -2222 | pressestelle.neumuenster.pd@polizei.landsh.de Medieninformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de 3 Die Polizei Schleswig-Holstein hat folgende generelle Hinweise im Umgang mit Schockanrufen und ähnlichen Betrugsmaschen:  Unbekannte sollten Sie generell nicht in Ihre Wohnung lassen.  Lassen Sie sich bei Telefonaten oder anderen Gesprächen nicht unter Druck setzen. Beenden Sie das Gespräch selbstständig und rufen Sie sofort die Polizei unter der Nummer 110 an.  Anrufer sollten ihren Namen selbst nennen: Raten Sie nicht, wer anruft, sondern fordern Sie Anrufer allgemein dazu auf, ihren Namen selbst zu nennen.  Geben Sie am Telefon keine Details zu Ihren familiären oder finanziellen Verhältnissen preis.  Daten im Telefonbuch schützen: Überprüfen Sie, ob Ihr vollständiger Name im Telefonbuch oder in Online-Verzeichnissen eingetragen ist. Oft reicht es, den Vornamen auf den Anfangsbuchstaben zu kürzen, um sich vor Betrügern zu schützen.  Schützen Sie Ihr Profilbild bei Messenger-Diensten: Ihr Profilbild sollte nur für gespeicherte Kontakte sichtbar sein. Ändern Sie dies in den Einstellungen des Messenger-Dienstes, den Sie nutzen, etwa bei Whatsapp.  Falls Sie Zweifel an der Echtheit eines Anrufs haben sollten, zögern Sie nicht, die Polizei zu kontaktieren. Falls Sie Opfer von einem Schockanruf geworden sind, machen Sie sich keine Vorwürfe. Wer Schockanrufe aktuell melden möchte, soll sich unmittelbar an die Polizei vor Ort wenden, um den Vorfall anzuzeigen.  Betroffene von betrügerischen Schockanrufen können sich auch an Opferberatungsstellen, wie beispielsweise den "Weißen Ring" wenden. (weisser- ring.de, Tel. 116 006). Tipps im Umgang mit falschen Polizeibeamten:  Die Polizei fordert niemals Bargeld oder Wertgegenstände wie Schmuck zur angeblichen Sicherung oder Überprüfung. Auch zur Abwendung einer angeblichen Haftstrafe wird kein Geld verlangt. Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen.  Fordern Sie von angeblichen Polizisten, den Dienstausweis vorzuzeigen.  Rufen Sie schon beim kleinsten Zweifel bei der Behörde an, von der der angebliche Polizeibeamte kommt. Suchen Sie die Telefonnummer der Behörde selbst heraus oder lassen Sie sich diese durch die Telefonauskunft geben. Lassen Sie den Betrüger vor geschlossener Tür warten, wenn er vor dem Haus ist. Wie Sie bei Enkeltrick-Anrufen reagieren können:  Vorsicht bei ungewöhnlichen Geldforderungen: Seien Sie misstrauisch, wenn vermeintliche Angehörige plötzlich Geld für den Kauf eines Autos oder einer Immobilie benötigen. Auch hier gilt: Gespräch abbrechen und direkt Kontakt zu den Angehörigen aufnehmen.  Um Betrüger zu erkennen, können Sie Fragen stellen, die nur Ihre Verwandten beantworten können. Um sich und Ihre Angehörigen generell zu schützen:  Überprüfen Sie Telefonbücher: Prüfen Sie, ob ein Eintrag in Telefonbüchern oder Online-Telefondatenbanken wirklich notwendig ist. Kürzen Sie Ihre Vornamen, um es Betrügern schwerer zu machen, gezielt persönliche Informationen zu verwenden.  Aufklärung im Umfeld: Sprechen Sie mit älteren Angehörigen, Nachbarn und Bekannten über die Betrugsmaschen. Informieren und sensibilisieren Sie sie, um ihnen im Ernstfall zu helfen, ruhig zu bleiben und nicht auf die Forderungen der Täter einzugehen. 3 Bei einem Verdacht auf einen Schockanruf sollten Sie umgehend die örtliche Polizei informieren und keinesfalls Geld überweisen oder persönliche Informationen preisgeben. Gruß Sönke Petersen Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Neumünster Pressestelle Telefon: 04321-945 2222