Pinneberg – Polizei ordnet die Verlängerung des Kontrollbereiches in der Innenstadt und im Bahnhofsumfeld an
Seit dem 22.12.2023 besteht an festgesetzten Örtlichkeiten im Innenstadtbereich sowie im Bahnhofsumfeld von Pinneberg ein polizeilich angeordneter Kontrollbereich.
Zur Anordnung des Kontrollbereichs sowie zu den betroffenen Örtlichkeiten siehe die Pressemitteilung vom 21.12.2023 unter dem folgenden Link: https://t1p.de/d7z4f.
Die Voraussetzungen dieser Maßnahme werden in regelmäßigen Abständen überprüft und mit der festgestellten Kriminalitätslage abgeglichen. Siehe hierzu auch die Pressemitteilungen vom 28.08.2024 und 25.08.2025 unter den folgenden Links: https://t1p.de/ok35k und https://t1p.de/zdktw
In Anbetracht der weiterhin hohen Kriminalitätsbelastung in diesem eng begrenzten Raum ordnet das Polizeirevier Pinneberg erneut die Verlängerung des Kontrollbereichs an.
Bei den festgestellten Straftaten handelt es sich weiterhin überwiegend um Eigentumsdelikte wie Laden-, Taschen- und Fahrraddiebstähle. Auch Rohheits- und Gewaltdelikte werden vergleichsweise oft verzeichnet.
Die Anordnung dieser Maßnahme ist befristet bis zum 31.08.2026 und wird rechtzeitig vor Ablauf neu bewertet.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Bad Segeberg
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Dorfstr. 16-18
23795 Bad Segeberg
Michael Bergmann
Telefon: 04551-884-2020
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