Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Rottweil und des Polizeipräsidiums Konstanz: Abschluss der Ermittlungen nach Unfall im Narrenheim Sulz-Bergfelden (26.02.2026)
Die Staatsanwaltschaft Rottweil hat die umfangreichen Ermittlungen in dem Todesermittlungsverfahren nach dem tragischen Unfall im Narrenheim in Sulz-Bergfelden abgeschlossen. Am 28. Januar 2026 kam ein 7-jähriges Mädchen während eines Selbstverteidigungskurses im Dachgeschoss des Narrenheims ums Leben. An dem Kurs nahmen acht Kinder im Alter von sieben bis neun Jahren teil. In dem Raum, in welchem der Kurs stattfand, befand sich seit vielen Jahren eine hölzerne, selbstgebaute Theke, die im Rahmen von Veranstaltungen regelmäßig als Theke beziehungsweise Bar genutzt wurde und im Übrigen als eine Art Raumteiler diente. Während einer Trinkpause sprang das tödlich verletzte Kind an die Theke und hängte sich an die überstehende Deckplatte, wodurch die Theke kippte und auf das Kind stürzte.
Nach den Ergebnissen der durchgeführten Ermittlungen, die auch eine sachverständige Untersuchung der Theke umfassten, konnte ein Fremdverschulden nicht festgestellt werden. Die Theke war für den bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht per se ungeeignet. Probleme mit der Standfestigkeit der Theke, die für Außenstehende beim Herantreten einen massiven Eindruck machte, waren in all den Jahren der bisherigen Nutzung nicht bekannt geworden. Letztlich war der folgenschwere Unfall nicht vorhersehbar und vermag deshalb keine strafrechtliche Verantwortlichkeit potentiell verantwortlicher Personen nach sich zu ziehen.
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