„Außergerichtliche Zahlungsaufforderung“ vom mutmaßlichen Betrüger

Von ihrer Bank wurde eine 83-jährige Seniorin vor einem teuren Fehler bewahrt. Am Samstag erhielt sie eine angebliche "Außergerichtliche Zahlungsaufforderung" einer Anwaltskanzlei. Die Seniorin kümmerte sich pflichtbewusst um die Forderung und schrieb eine Überweisung. Das doppelte Pech für die mutmaßlichen Betrüger hinter diesem Brief: Die erste Überweisung ging schief; das Geld kam zurück. Beim zweiten Versuch der Seniorin, der vermeintlichen Zahlungspflicht zu entsprechen, wurde am Mittwoch ein Bank-Mitarbeiter aufmerksam. Er konnte die Seniorin überzeugen, dass es sich um einen Betrug handelt. Die angebliche Anwaltskanzlei gibt es gar nicht. Die 83-Jährige erstattete umgehend Anzeige bei der Polizei. Die rät nun dringend zur Vorsicht bei angeblichen Rechnungen. Falsche Zahlungsaufforderungen landen auch in Unternehmen. Typisch sind gefakte Rechnungen für Handelsregister-Einträge. Die Täter versuchen, ihre Opfer unter Zeitdruck zu setzen, um keine Zeit für Prüfungen zu lassen. Viele wollen solche Forderungen einfach schnell aus dem Kopf haben und schauen deshalb nicht genau hin. Als Erstes sollten Betroffene den Grund der angeblichen Forderung hinterfragen und im Zweifel Rechnungen von einem eigenen Fachmann prüfen lassen. Mindestens könnte ein sachkundiger Bekannter gebeten werden, sich ein solches Schreiben anzuschauen. Immer wieder stellen Betrüger Forderungen für angeblich abgeschlossene Gewinnspiel-Abos, die jedoch nie so vereinbart wurden. Bei den gefälschten Handelsregister-Rechnungen stehen oft beliebige Gerichte als Absender im Briefkopf, die keine Zuständigkeit für Unternehmen im Märkischen Kreis haben. In anderen Fällen erwecken Absender durch Form und Formulierungen nur den Eindruck eines amtlichen Schreibens. Erkennbare Auffälligkeiten gibt es außerdem bei den Konten: Kein deutsches Amtsgericht unterhält Bankverbindungen im Ausland. Bei Anwaltskanzleien ist zu erwarten, dass sie ein Konto unter eigenem Namen führen. Betrugsversuche sollten grundsätzlich bei der Polizei angezeigt werden. (cris) Rückfragen von Medienvertretern bitte an: Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis Pressestelle Polizei Märkischer Kreis Telefon: +49 (02371) 9199-1299 E-Mail: pressestelle.maerkischer-kreis@polizei.nrw.de