Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Gießen und des Polizeipräsidiums Osthessen
Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern - Beschuldigter in Untersuchungshaft
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Gießen wurde ein 34 Jahre alter, deutscher Staatsangehöriger am Dienstag (24.02.) dem zuständigen Ermittlungsrichter vorgeführt. Es erging Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des sexuellen Missbrauchs von schutzbefohlenen Kindern in sechs Fällen und des Herstellens kinderpornographischer Inhalte. Der bislang nicht vorbestrafte Beschuldigte, der im Rahmen der Vorführung von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht hat, befindet sich nunmehr in einer hessischen Justizvollzugsanstalt.
Der Festnahme waren polizeiliche Ermittlungen auf einschlägigen Portalen im Darknet vorausgegangen, welche zunächst die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts des Besitzes kinderpornographischer Inhalte gegen den aus dem Vogelsbergkreis stammenden Beschuldigten zur Folge hatte.
Im weiteren Verlauf der Ermittlungen erwirkte die Staatsanwaltschaft Gießen einen Durchsuchungsbeschluss, der am Montag (23.02.) durch die osthessische Kriminalpolizei vollstreckt wurde.
Hierbei konnten zahlreiche Datenträger und weitere Beweismittel sichergestellt werden. Im Zuge einer ersten Sichtung der Datenträger stießen die Beamten auf diverses Bild- und Videomaterial. Nach derzeitigen Erkenntnissen hatte der bis zu seiner Festnahme als Erzieher in einer Kindertagesstätte in Grebenhain tätige Beschuldigte insgesamt sechs Jungen im Alter von etwa vier Jahren - deren Identität bislang nicht abschließend geklärt ist - während seiner Berufsausübung sexuell missbraucht und hierbei entsprechendes Bildmaterial angefertigt.
Die sehr umfangreichen Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft - insbesondere die Auswertung der sichergestellten Datenträger und diverse Zeugenvernehmungen - dauern an. Derzeit kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu weiteren Übergriffen gekommen ist.
Weitere Auskünfte können aus ermittlungstaktischen Gründen und zum Schutze der Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten derzeit nicht erteilt werden.
Die Polizei steht im Austausch mit den Betroffenen und stellt in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachstellen eine umfassende Betreuung und Unterstützung sicher.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte ausschließlich an die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Gießen, Herrn Oberstaatsanwalt Hauburger, 0641-934-3230, Pressestelle@StA-Giessen.Justiz.Hessen.de.
Thomas Hauburger
Pressesprecher,
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Marc Leipold,
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