Harburg: Mann stürzt nach wechselseitiger Körperverletzung in Gleisbereich – Festnahme der Tatverdächtigen durch Bundespolizei
Nach derzeitigem Ermittlungsstand der Bundespolizeiinspektion Hamburg soll es am 27.02.2026 gegen 13:22 Uhr zu einer wechselseitigen Körperverletzung zwischen zwei Männern auf dem Bahnsteig zu den Gleisen 5 und 6 im Bahnhof Harburg gekommen sein.
Nach einer verbalen Streitigkeit sollen die Personen sich wechselseitig mit Faustschlägen geschlagen haben und auf dem Bahnsteig zu Fall gekommen sein. Anschließend soll der deutsche Staatsangehörige (Alter: 31 Jahre) durch einen Faustschlag des ebenfalls deutschen Staatsangehörigen (Alter: 30 Jahre) vom Bahnsteig ins Gleis gefallen haben. Der 31-Jährige kletterte daraufhin selbstständig aus dem Gleisbereich zurück auf den Bahnsteig.
Zur Tatzeit fand im Bahnhof Harburg Regelbetrieb statt, sodass folglich jederzeit ein Zug auf dem betroffenen Gleis 5 hätte verkehren und die ins Gleis gefallene Person hätte erfassen können.
Ein Zeuge (Alter: 23 Jahre) beobachtete die Tathandlungen. Er versuchte vergeblich die zwei Beteiligten zu trennen und alarmierte umgehend die Polizei. Es wurden mehrere Streifen der Bundespolizei eingesetzt.
Durch eine durchgeführte Videosichtung konnte der oben beschriebene Tatablauf bestätigt werden. Zudem konnte vor Ort der meldende Zeuge ermittelt und befragt werden.
Die eingesetzten Bundespolizisten konnten noch vor Ort die zwei an der körperlichen Auseinandersetzung beteiligten Personen festnehmen. Beide Beteiligten wiesen Blutanhaftungen an der Bekleidung auf. Der leicht alkoholisierte 30-Jährige blutete an einem Ohr und an seinen Ellenbogen. Der nicht alkoholisierte 31-Jährige wies keine äußerlich sichtbaren Verletzungen auf. Die Beteiligten lehnten die Anforderung einer Rettungswagenbesatzung auf.
Nach den ersten Befragungen und dem ersten Ermittlungsstand soll der 30-Jährige auf dem Bahnsteig uriniert haben. Das soll der Auslöser für die zunächst verbale und dann anschließende körperliche Auseinandersetzung gewesen sein.
Die zwei Personen mussten nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen mit Platzverweisen vor Ort getrennt werden.
Es wurde gegen jeden Beschuldigten jeweils ein Strafverfahren u.a. wegen der Straftat "Körperverletzung" eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen werden vom Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Hamburg geführt.
Aus aktuellem Anlass warnt die Hamburger Bundespolizei wiederholt vor leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen:
"Der Aufenthalt im Gleisbereich ist lebensgefährlich und verboten! Triebfahrzeugführer von Zügen können nicht ausweichen, oftmals sind die Bremswege zu lang, um ein Erfassen von Personen im Gleisbereich noch zu verhindern. Häufig gefährden sich Personen in den Gleisen durch ihr leichtsinniges Verhalten nicht nur selbst, sondern auch Reisende und Helfer."
Hinweis:
Das Videomaterial der Überwachungskameras kann im laufenden Strafverfahren nicht an Medienvertreter weitergegeben werden.
WL
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