Erfolgreiche Schwerpunktkontrollen im Bereich Planenschlitzen
Die Polizei Niedersachsen hat in den Nachtstunden vom 24.02. bis 26.02.2026 Schwerpunktkontrollen durchgeführt. Teilgenommen haben die niedersächsischen Polizeidirektionen Oldenburg, Osnabrück, Göttingen und Braunschweig. Die Kontrollen zur Bekämpfung des Kriminalitätsphänomens Planenschlitzen erfolgten unter der Koordination des Landeskriminalamts (LKA) Niedersachsen. Die Schadenssummen sind deutlich gestiegen. Allein im Jahr 2025 entstand in Niedersachsen ein Schaden von rund 9 Millionen Euro.
Rund 250 Einsatzkräfte überprüften Parkplätze entlang der Autobahnen. Dabei wurden rund 130 Fahrzeuge und 200 Personen kontrolliert. Insgesamt wurden unter anderem elf Strafverfahren eingeleitet und drei Personen ohne gültigen Führerschein angetroffen. Drei Männer wurden aufgrund des Verdachts des "Bandemäßigen Diebstahls" festgenommen. Keine dieser Feststellungen stand im Zusammenhang mit dem Phänomen Planenschlitzen.
Rastanlagen entlang der Autobahnen geraten häufig in den Fokus der Täter, die LKW- Fahrer dort die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten einhalten und die Transprtfahrzeuge über längere Zeiträume abgestellt sind. Gleichzeitig bieten dicht stehende Fahrzeuge sowie teilweise eingeschränkte Überwachungsmöglichkeiten günstige Gelegenheiten für Täter, unauffällig vorzugehen. Die Lage an internationalen Transitstrecken erhöht zusätzlich die Attraktivität dieser Orte für entsprechende Straftaten.
Die Folgen gehen dabei weit über den unmittelbaren Diebstahl hinaus. Neben erheblichen wirtschaftlichen Schäden durch entwendete oder beschädigte Ladung entstehen Auswirkungen entlang sensibler Lieferketten, die sowohl Unternehmen als auch Verbraucherinnen und Verbraucher betreffen können. Hinzu kommen organisatorische und versicherungsrechtliche Konsequenzen sowie zusätzliche Aufwände für Prävention und Sicherheitsmaßnahmen. Für Fahrer bedeutet Planenschlitzen zudem eine erhebliche Verunsicherung und Belastung im Arbeitsalltag.
Die aktuellen Kontrollen knüpfen an eine längerfristige strategische Schwerpunktsetzung der Polizei im Bereich der Güterverkehrskriminalität an. Ein wichtiger Baustein dieser Zusammenarbeit ist die Arbeitsgruppe Cargo (engl. Ladung, Fracht oder Transportgut). Sie ist aus der bereits 2017 gegründeten länderübergreifende Projektgruppe Cargo hervorgegangen.
In dieser Arbeitsgruppe sind insgesamt sechs Bundesländer, sowie polnische Polizeibehörden vertreten. Dort werden Themen rund um den Güterverkehr behandelt. In diesem Jahr hat das LKA Niedersachsen turnusgemäß den Vorsitz vom LKA Hessen übernommen.
Vor diesem Hintergrund ordent Kriminalhauptkommissar Uwe Koopmann, Vorsitzender der AG Cargo, die Maßnahmen wie folgt ein:
"Planenschlitzerei ist kein Bagatelldelikt. Hinter jedem beschädigten Auflieger stehen erhebliche wirtschaftliche Schäden, verunsicherte Fahrerinnen und Fahrer sowie Eingriffe in sensible Lieferketten, die für unsere Gesellschaft und Wirtschaft von zentraler Bedeutung sind. Rastanlagen entlang der Autobahnen geraten dabei immer wieder in den Fokus der Täter, weil Fahrzeuge dort über längere Zeiträume stehen. Genau deshalb setzen wir hier gezielt auf sichtbare Polizeipräsenz und lageorientierte Kontrollen. Diese Maßnahmen dienen nicht nur der konsequenten Strafverfolgung, sondern haben auch eine klare präventive Wirkung: Wer weiß, dass kontrolliert wird, überlegt sich zweimal, ob er Straftaten begeht."
Hintergrund (Service) zum Kriminalitätsphänomen Planenschlitzen
Beim Planenschlitzen handelt es sich um eine spezifische Form von Ladungsdiebstahl im Güterverkehr, bei der die Planen von Lastkraftwagen oder Transportfahrzeugen aufgeschnitten werden, um Einblick in die transportierte Ladung zu erhalten und diese ggf. zu entwenden. Typische Zielgüter sind Elektronik, Markenbekleidung, Tabakwaren, Kosmetik oder Konsumgüter mit hohem Wiederverkaufswert.
Durch Planenschlitz-Delikte wurde im Jahr 2025 eine Schadenssumme von 9.000.000 Euro festgestellt. Im Jahr zuvor lag die Schadenssumme bei 5.573.358 Euro. Auch in Fällen, in denen kein Diebesgut erlangt wird, entstehen durch beschädigte Fahrzeugplanen, Reparaturaufwand und Ausfallzeiten hohe finanzielle Belastungen für Fahrzeughalter und Transportunternehmen.
Die Taten finden überwiegend auf Parkplätzen, Rastanlagen oder in Gewerbegebieten statt und erfolgen häufig während der Nachtstunden, da dort auch Lkw-Fahrer ihre Ruhezeiten einhalten.
Das Phänomen des Planenschlitzens stellt kein neues Phänomen dar, wird jedoch weiterhin regelmäßig festgestellt und zur Anzeige gebracht.
Rückfragen bitte an:
Landeskriminalamt Niedersachsen
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