(Konstanz) Angebliche Wählerbestechung am Berufsschulzentrum Radolfzell (04.03.2026)
Unter Bezug auf die Berichterstattung des Südkuriers hierzu (online am 06.02.2026, in der Druckausgabe am 07.02.2026) wird mitgeteilt, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Konstanz den Verdacht einer Wählerbestechung nicht erhärtet haben.
Weder konnte geklärt werden, ob es tatsächlich zu einer Wählerbestechung kam, noch, wer ggf. dafür verantwortlich wäre.
Das gegen Unbekannt geführte Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Konstanz wurde daher am 03.03.2026 eingestellt.
Rückfragen bitte an:
Staatsanwaltschaft Konstanz
Andreas Mathy - Erster Staatsanwalt
Telefon: 07531 280-0
Mail: andreas.mathy@stakonstanz.justiz.bwl.de