(BC) Rot an der Rot – Bei Nebel Vorfahrt missachtet / Glimpflich endete ein Unfall am Mittwoch bei Rot an der Rot. Dabei entstand Sachschaden in Höhe von rund 3.000 Euro.
Gegen 9.45 Uhr war ein 59-Jähriger mit seinem MAN Truck im Tristolzer Weg unterwegs. Der Laster fuhr in Richtung Bellamont und bog an der Einmündung zur L265 nach links in Richtung Ellwangen ab. Laut Mitteilung der Polizei soll er bei dichtem Nebel, Sichtweite etwa 100 Meter, wohl eine VW-Fahrerin übersehen haben. Die Autofahrerin kam von rechts und befand sich auf der Vorfahrtstraße. Um einen Zusammenstoß mit dem Lkw zu verhindern, wich die 28-Jährige nach rechts aus. Der 59-Jährige hatte dies erkannt und bremste stark ab. In der weiteren Folge geriet der VW auf den Grünstreifen und streifte einen Leitpfosten und ein Verkehrszeichen. Zu einem Zusammenstoß zwischen dem MAN und dem VW kam es nicht. Verletzt wurde niemand. Die Polizei aus Ochsenhausen hat die Ermittlungen aufgenommen. Der Sachschaden an dem fahrbereiten VW beträgt rund 3.000 Euro.
Gerade zu dieser Jahreszeit beeinträchtigt Nebel vermehrt unsere Sicht. Die Unfallgefahr steigt. Bei eingeschränkter Sicht empfehlen sich eine vorausschauende Fahrweise, ausreichend Abstand und angepasste Geschwindigkeit. Oft reagiert die Lichtautomatik bei dichtem Nebel nicht, hier empfiehlt es sich, das Licht manuell am Schalter auf Fahrtlicht umzustellen. Bei erheblicher Sichtbehinderung und nur dann, sollten sie die Nebelscheinwerfer einschalten. Die Nebelschlussleuchte dürfen sie zudem bei einer Sichtweite von unter 50 Meter benutzen. Dabei sollten sie dann nicht schneller als 50 km/h fahren.
++++0405267(TH)
Bernd Kurz, Tel. 0731/188-1111
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Ulm
E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de