Main- Zeugenaufruf nach Verkehrsunfall, fast doppelt so schnell wie erlaubt und Vorsicht vor gefälschten Bankschreiben
Wertheim: Mülltonne von Fahrzeug beschädigt - Zeugen gesucht
Nach einer Unfallflucht am Wochenende in Wertheim sucht die Polizei nach Zeugen. Der Fahrer eines größeren Fahrzeugs, wahrscheinlich eines Lkws, kollidierte zwischen Donnerstag und Sonntag vermutlich bei einem Park- oder Wendevorgang in der Straße am Fuchsenacker mit einer in Beton eingefassten Mülltonne. Das Fundament wurde dabei aus dem Boden gehebelt und auch die eigentliche Tonne wurde beschädigt. Da der Verursacher den Unfall weder dem Besitzer noch der Polizei meldete, werden nun Zeugen gesucht. Hinweise nimmt das Polizeirevier Wertheim unter der Telefonnummer 09342 91890 entgegen.
Ahorn: Autofahrer fast doppelt so schnell wie erlaubt
Ein 37-Jähriger fuhr am Montag mit seinem Porsche bei Ahorn knapp 90 Kilometer pro Stunde zu schnell. Der Mann war am späten Vormittag auf der Landesstraße 514 von Berolzheim in Richtung Gerichtstetten unterwegs. Im Bereich zwischen der Abzweigung Eubigheim und Gerichtstetten erreichte er bei erlaubten 100 km/h Spitzengeschwindigkeiten bis zu 190 km/h. Er wurde schließlich von einer Polizeistreife angehalten und kontrolliert. Den Porschefahrer erwarten nun ein Bußgeld in Höhe von 700 Euro, zwei Punkte im Fahreignungsregister und ein dreimonatiges Fahrverbot.
Tauberbischofsheim: Vorsicht vor gefälschten Bankschreiben
Vergangene Woche erhielt ein Unternehmen in Tauberbischofsheim gefälschte Bankschreiben. Da die Firma kein Konto bei der betreffenden Bank unterhält, wandten sich die Empfänger umgehend an die Polizei.
Der Briefkopf war optisch nicht von einem echten Bankbrief zu unterscheiden, und auch die angegebene Absenderadresse sowie die übrigen Kontaktdaten existieren tatsächlich. Lediglich die angegebene E-Mail-Adresse wies eine geringe Abweichung auf. In den Schreiben wurde behauptet, dass zum 01.01.2026 europaweit verschärfte gesetzliche Vorgaben zur Betrugsprävention im Zahlungsverkehr in Kraft getreten seien. Zum Schutz der Konten würden künftig ausschließlich bestätigte Endgeräte für den Zugriff auf das Online-Banking zugelassen. Die Empfänger wurden aufgefordert, einen QR-Code zu scannen, um ihr Endgerät zu registrieren.
Bei diesen Briefen handelt es sich um eine Betrugsmasche, sogenanntes Quishing. Das Wort setzt sich aus den Begriffen "QR-Code" und "Phishing" zusammen. Es handelt sich dabei um eine spezielle Form des Phishings, bei der Kriminelle QR-Codes nutzen, um auf betrügerische Webseiten zu verlinken und so an vertrauliche Daten wie PINs, Passwörter oder Bankdaten zu gelangen.
Die Polizei rät dringend, Bankbriefe mit QR-Codes genau zu prüfen. Zur Verifizierung sollten ausschließlich die offiziellen Kontaktwege der Bank genutzt werden, nicht die in den Schreiben angegebenen. QR-Codes und Links aus solchen Schreiben sollten weder gescannt noch geöffnet werden. Zugangsdaten, PINs oder TANs sollten niemals auf unbekannten Webseiten eingegeben werden. Sollten Daten dennoch eingegeben worden sein, informieren Sie umgehend Ihre Bank und die Polizei.
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