BPOLD FRA: Auf nicht angetretenen Flug folgt die Abschiebung
Bundespolizisten haben am 12. März einen 20-jährigen Afghanen im öffentlichen Bereich des Flughafens Frankfurt am Main festgestellt, der sich nicht in Deutschland aufhalten darf. Der Mann war kurz vorher aus Oslo gekommen und hatte seinen eigentlich geplanten Flug nach Pakistan nicht angetreten.
Gegen den afghanischen Staatsangehörigen besteht ein nationales Einreise- und Aufenthaltsverbot, da er sich vor gut einem Jahr bereits unerlaubt in Deutschland aufgehalten haben soll. Bereits damals erfolgte die Abschiebung nach Oslo.
Nun haben die Bundespolizisten ein erneutes Ermittlungsverfahren gegen den 20-Jährigen eingeleitet und die Haftvorführung zur erneuten Abschiebung des Mannes am Folgetag nach Norwegen veranlasst.
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Dennis Grabs
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