17-Jähriger ohne Fahrerlaubnis
Einer Polizeistreife fiel am Donnerstag gegen 17.45 Uhr ein Pkw auf, der Auf dem Weithahn an einer ungewöhnlichen Stelle stoppte. Der Beifahrer stieg aus und der Fahrer wechselte über die Mittelkonsole auf den Beifahrersitz. Die Beamten entschlossen sich zu einer Kontrolle. Es stellte sich heraus, dass der 17-jährige Fahrer keine Fahrerlaubnis hat. Die Polizeibeamten übergaben den 17-Jährigen seinen Eltern und schrieben Anzeigen gegen den Minderjährigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie gegen die Halterin wegen Zulassens bzw. Anordnen des Führens ohne Fahrerlaubnis.
Fahren ohne Fahrlaubnis kann sogar mit einer Haftstrafe bestraft werden. Ersttätern blühen Geldstrafen und Fahrerlaubnis-Sperren. Das heißt: Sie bekommen die erhoffte Fahrerlaubnis erst später. Auch demjenigen, der eine solche Fahrt ermöglicht, droht ein Führerschein-Entzug. Schlimmer sind die Folgen nach einem Unfall. (cris)
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