Ein Auto – Zwei Haftbefehle
Die Bundespolizei hat am Donnerstag bei der Kontrolle eines Autos an der deutsch-niederländischen Grenze gleich zwei Haftbefehle vollstreckt. Ein 32-jähriger Mann konnte einen Gefängnisaufenthalt durch Zahlung einer Geldstrafe abwenden, ein 39-Jähriger Mann sitzt jetzt hingegen in Untersuchungshaft.
Die beiden Männer reisten gegen 13:05 Uhr als Mitfahrer in einem Auto mit Osnabrücker Zulassung aus den Niederlanden ein, als sie im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen in der Kontrollstelle auf dem Rastplatz Bentheimer Wald an der Autobahn 30 durch Bundespolizisten kontrolliert wurden. Fahrer des Fahrzeugs war ein 47-Jähriger Mann.
Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung der Personalien stellten die Beamten fest, dass gegen den 32-jährigen Albaner ein Vollstreckungshaftbefehl der zuständigen Staatsanwaltschaft vorlag. Er war zuvor gerichtlich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden, von welcher noch drei Tage zu vollstrecken waren. Lediglich durch die Zahlung einer Geldstrafe von 45,- Euro könnte der Gefängnisaufenthalt abgewendet werden. Der Verhaftete konnte schließlich vor Ort den haftbefreienden Betrag inklusive der ausstehenden Verfahrenskosten von insgesamt knapp 130,- Euro begleichen.
Beim 39-Jährigen stellte sich bei der fahndungsmäßigen Überprüfung heraus, dass gegen ihn ein Untersuchungshaftbefehl besteht. Dem Albaner wird Handel mit Betäubungsmitteln in drei Fällen zur Last gelegt. Da er untergetaucht und flüchtig war, hatte das zuständige Gericht die Untersuchungshaft angeordnet und Haftbefehl gegen den Mann erlassen.
Der Festgenommene wurde am Nachmittag einem Haftrichter vorgeführt und im Anschluss in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Da der 39-Jährige zudem seine zulässige Aufenthaltsdauer im Schengengebiet überschritten hatte, erwarten ihn und den 47-Jährigen albanischen Fahrer nun Strafanzeigen wegen unerlaubter Einreise und Beihilfe zur unerlaubten Einreise.
Der 32-Jährige und der 47-Jährige konnten ihre Reise im Anschluss der polizeilichen Maßnahmen fortsetzen.
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