Mannheim: Trunkenheitsfahrt mit erheblichem Sachschaden in der Innenstadt

Am Sonntagabend, gegen 20:30 Uhr, verursachte ein stark alkoholisierter Autofahrer im Bereich des Quadrats C 5 in der Mannheimer Innenstadt mehrere Verkehrsunfälle mit erheblichem Sachschaden. Nach derzeitigem Ermittlungsstand fuhr der 34-jährige Mann in absolut fahruntüchtigem Zustand mit seinem Auto in der Mannheimer Innenstadt und bog zwischen den Quadraten C 5 und B 5 in eine baustellenbedingte Sackgasse ein. Beim Wenden beschädigte er mindestens vier ordnungsgemäß geparkte Autos sowie einen Straßenpfosten. Anschließend setzte er seine Fahrt in Richtung Friedrich-List-Schule fort, wo er an der Kreuzung der Quadrate B 5 / C 5 / B 6 / C 6 erneut ein geparktes Auto rammte. Bei einem weiteren Wendemanöver kam er von der Fahrbahn ab und stieß wiederum gegen einen Straßenpfosten. Der 34-Jährige hielt sein Auto daraufhin eigenständig an und wurde von drei aufmerksamen Zeugen, bei denen es sich zugleich um Besitzer von geschädigten Fahrzeugen handelte, angesprochen. Gegenüber den Zeugen sowie der alarmierten Streifenwagenbesatzung des Polizeireviers Mannheim-Innenstadt zeigte er sich sofort geständig. Eine Alkoholisierung war durch starken Alkoholgeruch, schwankenden Gang und verwaschene Aussprache wahrnehmbar. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,4 Promille. Dem Mann wurde auf dem Polizeirevier von einem Arzt eine Blutprobe entnommen. Sein Führerschein wurde zudem sichergestellt. Er darf bis zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft kein Fahrzeug mehr führen und sieht sich nun einem Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gegenüber. Der entstandene Gesamtsachschaden dürfte sich auf mindestens 15.000 Euro belaufen. Die weiteren Ermittlungen hat das Polizeirevier Mannheim-Innenstadt übernommen. Hinweis der Polizei - Alkohol im Straßenverkehr: Alkohol ist nach wie vor eine der häufigsten Ursachen schwerer Verkehrsunfälle. Bereits ab 0,3 Promille können Wahrnehmung, Reaktionsvermögen und Fahrfähigkeit erheblich beeinträchtigt sein. Ab 1,1 Promille gilt ein Fahrer als absolut fahruntüchtig - unabhängig von äußerlich sichtbaren Ausfallerscheinungen. Wer trinkt, fährt nicht. Planen Sie stets im Vorfeld eine sichere Heimfahrt - ob per Taxi, ÖPNV oder durch eine nüchterne Begleitperson. Weitere Informationen und Tipps zum Thema Alkohol im Straßenverkehr finden Sie unter: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/drogen/drogen-im-strassenverkehr/. Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Mannheim Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit Anna Mifka Telefon: 0621 174-1111 E-Mail: mannheim.pp.sts.oe@polizei.bwl.de