Unfall mit Radfahrerin und Hund am Obersee

MK / Bielefeld - Schildesche - Auf dem Rundweg entlang des Obersees ist eine Radfahrerin am Freitagmorgen, 20.03.2026, leicht verletzt worden, als sie ein angeleinter Hund angesprungen haben soll. Der Weg ist mit dem Verkehrszeichen "Fußgänger" gekennzeichnet und trägt den Zusatz "Radverkehr frei". Polizeibeamte wurden zur Aufnahme dieses Unfalls gerufen. Gegen 07:20 Uhr soll sich die 53-jährige Bielefelderin mit ihrem Fahrrad einem Mann mit Hund von hinten genähert haben. Dabei sollen sich der 38-jährige Bielefelder und sein Hund erschrocken haben, weil sie die Frau nicht bemerkt hätten. Die Radfahrerin soll durch ein Anspringen des Hundes gestürzt sein. Der 38-Jährige entfernte sich zunächst von der Unfallstelle, in Höhe eines Gastronomiebetriebs am Obersee, um seinen aufgebrachten Hund zu beruhigen. Die Radfahrerin nahm an, der Hundebesitzer wolle endgültig verschwinden und bat einen anwesenden Radfahrer, dem Mann zu folgen. Schließlich kehrte der 38-Jährige wieder ohne seinen Hund an die Unfallstelle zurück, weil ihn der folgende Radfahrer zur Umkehr aufforderte. Er machte für das Verhalten seines Hundes die Radfahrerin verantwortlich, die sich nach seiner Meinung zu schnell und zu dicht genähert habe. Die 53-Jährige beschuldigte den Hundebesitzer nicht aufgepasst zu haben. Eine Fahrradklingel befand sich nicht an ihrem Fahrrad. Die Polizei informiert Neben regelkonformen Verhalten appelliert die Polizei an alle Verkehrsteilnehmer, sich vorausschauend und mit Rücksicht auf andere Menschen im Straßenverkehr zu bewegen. Bei den vor Ort geltenden Verkehrszeichen 239 "Gehweg" - mit dem Zusatz "Radverkehr frei" haben Fußgänger Vorrang. Für Radfahrende gilt Schrittgeschwindigkeit und ein ausreichender Seitenabstand beim Überholen. Fahrräder müssen gemäß § 64 a StVZO "Einrichtungen für Schallzeichen" mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein. Andere Einrichtungen für Schallzeichen dürfen nicht angebracht sein. Analog zu einer Hupe in Kraftfahrzeugen, sollen die Schallzeichen einer Fahrradklingel der Warnung anderer Verkehrsteilnehmer vor einer drohenden Gefahr dienen, wie beispielsweise einem Zusammenstoß. Gemäß § 16 StVO "Warnzeichen" darf unter anderem nur jemand Schall- und Leuchtzeichen geben, der sich oder andere gefährdet sieht. Das Klingeln dient nicht dazu, sich freie Bahn zu verschaffen und mit schnellem Tempo weiter bewegen zu können. Rückfragen von Journalisten bitte an: Polizeipräsidium Bielefeld Leitungsstab/ Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Kurt-Schumacher-Straße 46 33615 Bielefeld Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3020 Katja Küster (KK), Tel. 0521/545-3195 Sarah Siedschlag (SI), Tel. 0521/545-3021 Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022 Hella Christoph (HC), Tel. 0521/545-3023 Fabian Rickel (FR), Tel. 0521/545-3024 Caroline Steffen (CS), Tel. 0521/545-3026 Lukas Reker (LR), Tel. 0521/545-3222 E-Mail: pressestelle.bielefeld@polizei.nrw.de Außerhalb der Bürodienstzeit: Leitstelle, Tel. 0521/545-0