Pflichtversicherungsverstoß
Am Dienstagmorgen befuhr eine 24-jährige Frau aus Varel die Wiefelsteder Straße mit einem Kleinkraftrad/ Roller, obwohl dessen Versicherungsschutz erloschen war.
Die Varelerin muss sich nun wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang erneut daraufhin, dass Fahrzeuge, die der Versicherungspflicht unterliegen, ausschließlich mit gültigem Versicherungsschutz im öffentlichen Verkehrsraum geführt werden dürfen. Der Versicherungsschutz gilt jeweils für ein Jahr, nämlich vom 01.03. bis Ende Februar des Folgejahres.
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