Pflichtversicherungsverstoß

Am Dienstagmorgen befuhr eine 24-jährige Frau aus Varel die Wiefelsteder Straße mit einem Kleinkraftrad/ Roller, obwohl dessen Versicherungsschutz erloschen war. Die Varelerin muss sich nun wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang erneut daraufhin, dass Fahrzeuge, die der Versicherungspflicht unterliegen, ausschließlich mit gültigem Versicherungsschutz im öffentlichen Verkehrsraum geführt werden dürfen. Der Versicherungsschutz gilt jeweils für ein Jahr, nämlich vom 01.03. bis Ende Februar des Folgejahres. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland Mozartstraße 29 26382 Wilhelmshaven Telefon: 04421 942-104 Außerhalb der Geschäftszeit der Pressestelle - 04421 942-216 E-Mail: pressestelle@pi-whv.polizei.niedersachsen.de