Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Fulda und des Polizeipräsidiums Osthessen
Informationen zum dem erwarteten Demonstrationsgeschehen in Johannesberg
Fulda. Mit Blick auf die am Samstag, 28. März, im Bürgerhaus von Fulda-Johannesberg geplante Gründungsversammlung des Landesverbands Hessen der AfD-Nachwuchsorganisation "Generation Deutschland" und der angemeldeten Protestkundgebung mit Straßenfest stehen die Stadt Fulda als zuständige Versammlungsbehörde und das für die Planung der Einsatzlage zuständige Polizeipräsidium Osthessen in ständigem Austausch.
Angesichts der erwarteten Zahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Kundgebung - nach derzeitigen Erkenntnissen geht die Polizei von einer bis zu vierstelligen Anzahl aus - ist in und um Johannesberg mit erheblichen Verkehrseinschränkungen zu rechnen. Die unmittelbar betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner in der Von-Mengersen-Straße sowie die Ortsvorsteher von Johannesberg und der umliegenden Orte wurden bereits von der Stadt Fulda informiert. Der Busverkehr ist nicht von Sperrungen betroffen, da die Straßensperrungen ab Freitagabend in die sogenannte Schwachverkehrszeit fallen und die Haltestelle "Bürgerhaus Johannesberg" in diesen Zeiten ohnehin nicht angefahren wird. Die Ortsdurchfahrt von Johannesberg (Von-Mengersen-Straße) wird ab Freitag, 19 Uhr, im Abschnitt zwischen der Pionierstraße und der Wehrstraße für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Der Verkehr aus beziehungsweise in Richtung Zirkenbach/Zell/Istergiesel wird über den Westring und die Gieseler Straße (L3079) umgeleitet. Die verkehrlichen Einschränkungen dauern voraussichtlich bis zum Samstagabend, ca. 19 Uhr, an.
Die Polizei befindet sich derzeit in der finalen Planung der Einsatzlage. Hierzu werden Erfahrungen und Erkenntnisse aus bisherigen und vergleichbaren Einsatzlagen herangezogen sowie eine fortlaufende Bewertung sichergestellt. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Planung mit ein und das Sicherheitskonzept wird dabei fortlaufend an die gewonnenen Erkenntnisse angepasst. Aktuell liegt der Versammlungsbehörde eine Anmeldung des Vereins "Fulda stellt sich quer" vor. Die Polizei wird alles dafür tun, dass die Versammlungen sicher und friedlich verlaufen und dass der Rechtsstaat zur Geltung kommt. Dazu gehört auch der Schutz von Versammlungsrechten und der körperlichen Unversehrtheit von Beteiligten und Unbeteiligten.
Hierfür wird die Polizei mit einer angemessenen Anzahl an Kräften vor Ort sein, um auf veränderte Situationen reagieren zu können. Die Polizei bittet um Verständnis, dass aus einsatztaktischen Gründen keine Auskünfte bezüglich der Anzahl der eingesetzten Beamten gegeben werden können.
Weitere Details und Hintergründe
Friedliche Versammlungen fallen generell unter den Schutzbereich der Versammlungsfreiheit des Art. 8 Abs. 1 Grundgesetz und des Hess. Versammlungsfreiheitsgesetzes. Versammlungsanmelder haben daher auch das Recht, den Ort ihrer Versammlung auf öffentlichen Flächen frei zu wählen. Hinter dieses hohe Schutzgut muss der Individualverkehr im Regelfall zurücktreten, so dass es durch Versammlungen häufig auch zu vorübergehenden Verkehrseinschränkungen oder Erschwernissen bei der Zugänglichkeit betroffener Anliegergrundstücke kommen kann. Polizei und Versammlungsbehörde versuchen in Absprache mit den Anmeldern von Versammlungen stets, solche Einschränkungen so gering wie möglich zu halten.
Im konkreten Fall wird es ab Freitagabend, 19 Uhr, zu verkehrlichen Einschränkungen im Bereich der Von-Mengersen-Straße kommen. Die unmittelbaren Anwohner können ihre Fahrzeuge von den Grundstücken noch bis zum frühen Samstagmorgen, 6 Uhr, in Absprache mit den vor Ort befindlichen Einsatzkräften der Polizei über die Lukasstraße entfernen. Ab diesem Zeitpunkt wird eine Zu- oder Abfahrt zu den Grundstücken an diesem Abschnitt der Von-Mengersen-Straße, der Tonkaute sowie der Straße Am Kies bis zum Ende der Protestveranstaltung nicht mehr möglich sein. Die Rettungswege sind jedoch gewährleistet. Die Stadt empfiehlt ein rechtzeitiges Umparken, z.B. in die Klostermannstraße. Die geplanten Sportveranstaltungen in der Sporthalle und dem Sportzentrum Johannesberg können wie geplant stattfinden.
Zwischen dem AfD-Landesverband Hessen und der Stadt Fulda wurde ein Mietvertrag über das Bürgerhaus Johannesberg zum Zwecke der oben genannten Gründungsveranstaltung geschlossen. Das Bürgerhaus Johannesberg ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Fulda. Es wurde im Rahmen des öffentlichen Widmungszweckes bereits in der Vergangenheit für zahlreiche Veranstaltungen verschiedener Parteien zur Verfügung gestellt. Im Einklang mit dem grundrechtlichen Gleichbehandlungsprinzip (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz), dem Parteiengesetz (§ 5 Abs. 1 ParteienG) sowie der einschlägigen Rechtsprechung hat daher auch der AfD-Landesverband Hessen einen Anspruch darauf, dass ihm diese öffentliche Einrichtung seitens der Stadt Fulda vermietet wird. Protestveranstaltungen sind grundsätzlich kein anerkannter Grund, einer zugelassenen Partei die Überlassung eines Bürgerhauses oder einer Stadthalle zu verweigern.
Johannes Heller,
Stadt Fulda,
Pressesprecher,
0661/102-1004
Marc Leipold,
Polizeipräsidium Osthessen,
Pressesprecher,
0661/105-1099
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