Land erhöht Förderung für Darlehen Wohnungsbau und Modernisierung
Das Land hat seine Förderung für den Neubau und die Modernisierung von Wohnungen weiter verbessert. Konkret betrifft dies die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben und die Höchstbeträge der Baudarlehen.
"Um sicherzustellen, dass die soziale Wohnraumförderung des Landes die Kosten auch in einem veränderten Marktumfeld angemessen berücksichtigt, erlaubt die 2023 in Kraft gesetzte Wohnungsbauförderrichtlinie, dass alle zwei Jahre eine Anpassung der maximal möglichen Förderhöchstbeträge je gebauten Quadratmeter anhand des Baukostenindexes erfolgen darf", erläutert Bauminister Christian Pegel. "Damit vermeiden wir, dass unsere Förderung und die der Förderberechnung zugrundeliegenden maximalen Kostenhöhen durch Inflation und Kostensteigerungen nicht mehr attraktiv sind und dann das Förderangebot ins Leere liefe", so der Minister weiter.
Die Förderung des Landes für den Neubau und die Modernisierung bezahlbaren Wohnraums erfolgt in Form zinsloser Darlehen, die mit einem Tilgungsnachlass, der wie ein Zuschuss wirkt, kombiniert werden. "In Zeiten gestiegener Kreditzinsen ist die Förderung mit zinslosen Darlehen für Wohnungsbauunternehmen attraktiv. Durch die regelmäßige Überprüfungsmöglichkeit in der Richtlinie hinsichtlich der Kostensteigerungen kann die soziale Wohnraumförderung des Landes sich immer wieder auf das veränderte Marktumfeld einstellen. Das sichert für die Wohnungsunternehmen attraktive Förderkonditionen, um die hohe Nachfrage nach qualitativ hochwertigem Wohnraum mit sozial verträglichen Wohnkosten zu decken", sagt Christian Pegel.
Bereits 2024 waren aufgrund der regelmäßigen Überprüfungsmöglichkeit die Förderbeträge angehoben worden. Ursprünglich waren 2023 im ersten Förderweg der Richtlinie Wohnungsbau Sozial lediglich 2.925 Euro je Quadratmeter Wohnfläche als zinsloses Baudarlehen möglich - jetzt sind es 3.800 Euro (in Rostock und Greifswald jetzt 3.990 Euro). Im zweiten Förderweg waren es 2.730 Euro je Quadratmeter Wohnfläche - jetzt 3.540 Euro. Weiterhin gewährt das Land erhebliche Nachlässe für die Rückzahlung der Darlehen: Im 1. Förderweg wird ein Tilgungsnachlass in Höhe von 35 Prozent des ausgezahlten Bardarlehens gewährt, im 2. Förderweg beträgt der Tilgungsnachlass 25 Prozent. Im Ergebnis sind daher nur 65 Prozent im 1. und 75 Prozent im 2. Förderweg zurückzuzahlen.
Erhöhungen gibt es auch bei den zinslosen Darlehen für die Modernisierung von Wohnungen. Mit bis zu 1.560 Euro kann der Quadratmeter jetzt gefördert werden, in 2023 waren es noch 1.200 Euro. Der Höchstbetrag des Darlehens ist auf 155.630 Euro je Wohnung begrenzt. Auch in diesem Programm wird ein Tilgungsnachlass gewährt. Dieser beträgt 25 Prozent des ausgezahlten Darlehens, so dass vom Darlehen nur 75 Prozent zurück zu zahlen sind.
Mit Hilfe der Bundesmittel aus den Verwaltungsvereinbarungen sozialer Wohnungsbau stellen Land und Bund in Mecklenburg-Vorpommern für Neubau, Modernisierung und Junges Wohnen im Programmjahr 2026 insgesamt rund 122 Millionen Euro zur Verfügung, zuzüglich 2 Millionen Euro Landesmittel für barrierefreien Umbau. Das Landesprogramm 2026 umfasst also insgesamt rund 124 Millionen Euro. 2021 waren es insgesamt noch 39 Millionen Euro - seitdem haben Land und Bund das Fördervolumen verdreifacht.
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