„Carfriday“ 2026: Polizei kündigt landesweite Kontrollaktion an – Null Toleranz bei illegalen Rennen und Fahrzeugmanipulationen
Anlässlich des bevorstehenden Karfreitags, der sich in der Tuning- und Autoszene als sogenannter "Carfriday" etabliert hat, kündigt Innenminister Christian Pegel landesweite Schwerpunktkontrollen an. Im Fokus stehen illegale Kraftfahrzeugrennen, technische Manipulationen an Fahrzeugen sowie das sogenannte "Posing" auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen.
Innenminister Christian Pegel: "Illegale Rennen sind kein Spaß, sondern eine ernste Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer. Wer glaubt, öffentliche Straßen als Rennstrecke nutzen oder mit illegalen Umbauten ungestraft Aufsehen erregen zu können, irrt sich gewaltig. Wir werden konsequent kontrollieren und Verstöße ohne Ausnahme ahnden. Unsere Botschaft ist klar: Null Toleranz zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer."
Die Erfahrungen zeigen, dass es an diesem Tag vermehrt zu gefährlichen Fahrmanövern, unzulässigen Fahrzeugveränderungen und riskantem Fahrverhalten kommt. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer hat dabei höchste Priorität. Die Entwicklung der Strafanzeigen in Mecklenburg-Vorpommern zeigt über die Jahre einen deutlichen Anstieg. Allein im letzten Jahr wurden 206 Straftaten in diesem Zusammenhang registriert. Davon waren 27 Verkehrsunfälle. Insgesamt kamen dabei 18 Personen zu Schaden.
Innenminister Christian Pegel appelliert: "Genießen Sie den Frühling auf legale Weise. Tuning und Autobegeisterung sind kein Problem, solange sie im Rahmen der Verkehrsvorschriften stattfinden."
Hintergrund:
Seit 2017 gelten verbotene Kraftfahrzeugrennen nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat. Das gilt auch für Einzelpersonen, die fahren, als wären sie in einem Rennen. Der aktuell gültige bundeseinheitliche Tatbestandskatalog eröffnet zudem weitreichende Sanktionsmöglichkeiten. So drohen etwa auch bei Belästigung durch unnützes Hin- und Herfahren, bei vermeidbaren Lärm- und Abgasbelästigungen oder in Fällen, in denen sich durch Tuning die Abgas- und Geräuschwerte verschlechtern und dadurch die Betriebserlaubnis erlischt, Bußgelder.
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