(HDH) Gerstetten – Weggerollt und erheblichen Schaden verursacht / Am Dienstag zog in Gerstetten eine Autofahrerin die Bremse am Auto nicht richtig an. Rund 50.000 Euro Schaden sind dabei entstanden

Gegen 10.45 Uhr parkte eine Frau ihren VW in der Brühlstraße. Sie stieg aus und erklärte jemanden den Weg. Anscheinend zog sie dabei die Handbremse am Fahrzeug nicht oder nicht richtig an. Der VW rollte an dem Gefälle vorwärts die Straße hinunter. Der Pkw steuerte führerlos über die Marktstraße und einen gesperrten Fußgängerweg hinweg bis zu einem Vorgarten. Dort kam das Auto an der Hauswand zum Stehen. Bei dem heftigen Aufprall lösten im VW die Airbags aus. Verletzt wurde niemand. Die Polizei schätzt den Sachschaden auf dem Grundstück auf etwa 30.000 Euro, den am VW auf rund 20.000 Euro. Das Auto musste abgeschleppt werden. Hinweis: Wer sein Auto abstellt, muss es laut Straßenverkehrsordnung mittels Handbremse und durch Einlegen eines Ganges zweifach sichern. An Pkw sind in Deutschland Handbremsen oder andere Feststellbremsen vorgeschrieben. Parken Sie Ihr Fahrzeug auf einer abschüssigen Straße, dient die Benutzung dieser Bremse dazu, dass das Auto nicht wegrollt, sondern sicher steht. Vergessen Sie das Anziehen der Handbremse bei Gefälle und entstehen durch das Abrollen Ihres Fahrzeuges Schäden, werden diese in der Regel nicht von der Versicherung getragen. Feststellbremsen müssen mechanisch und unabhängig von der Motorkraft auslösbar sein (§ 41 Absatz 5 StVZO). ++++0598016 Bernd Kurz, Tel.: 0731/188-1111 Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Ulm E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de