Tatverdächtiger wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim in Untersuchungshaft

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim hat das Amtsgericht Mannheim einen Haftbefehl gegen einen tunesischen Mann im Alter von 34 Jahren wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und des gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Cannabis in nicht geringer Menge in insgesamt sechs Fällen erlassen. Im Zeitraum zwischen dem 3. Februar 2026 und dem 9. April 2026 soll der Tatverdächtige in mindestens sechs Fällen in der Mannheimer Innenstadt Kokain sowie in einem Fall außerdem Cannabis in unterschiedlicher Menge an unterschiedliche Personen verkauft haben. Umfassende Ermittlungen der Ermittlungsgruppe Rauschgift der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg des Polizeipräsidiums Mannheim in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Mannheim führten zur Erhebung von Beweisen, zur Identifizierung und zur Lokalisierung des Tatverdächtigen. Letztlich konnte der 34-jährige Tunesier am 9. April 2026 durch Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Mannheim sowie des Polizeipräsidiums Einsatz festgenommen werden. Hierbei wurden knapp 30 Gramm Kokain sowie etwa 8 Gramm Marihuana in vorportionierten Plomben und Ziptütchen aufgefunden und dem Tatverdächtigen zugeordnet. Bei einer daraufhin erfolgten Wohnungsdurchsuchung stellte die Polizei über 400 Gramm Marihuana, ein Gramm Kokain sowie Bargeld in mittlerer vierstelliger Höhe sicher. Es besteht der Verdacht, dass die aufgebundenen Betäubungsmittel dem gewinnbringenden Weiterverkauf dienen sollten und das sichergestellte Geld aus vergangenen Betäubungsmittelverkäufen stammt. Am heutigen Tag, 10. April 2026, wurde der 34-Jährige dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Mannheim vorgeführt, welcher auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim Haftbefehl wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Cannabis in nicht geringer Menge in sechs Fällen erließ. Nach Eröffnung des Haftbefehls wurde dieser in Vollzug gesetzt und der Tatverdächtige im Anschluss in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Die Ermittlungen der Ermittlungsgruppe Rauschgift der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg und der Staatsanwaltschaft Mannheim dauern an. Rückfragen bitte an: Staatsanwaltschaft Mannheim Frau Erste Staatsanwältin Dr. Henn Telefon: 0621 292-7106 E-Mail: pressestelle@stamannheim.justiz.bwl.de Polizeipräsidium Mannheim Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit Anna Mifka Telefon: 0621 174-1111 E-Mail: mannheim.pp.sts.oe@polizei.bwl.de