Altona: Wechselseitige Körperverletzung – Auslösung Notbremse – Festnahme der Tatverdächtigen durch Bundespolizei

Nach derzeitigem Ermittlungsstand der Bundespolizeiinspektion Hamburg soll es am 11.04.2026 gegen 01:24 Uhr zu einer wechselseitigen Körperverletzung zwischen zwei Männern (Alter: 32 und 21 Jahre) in einem gerade aus dem Bahnhof Altona in Richtung Elmshorn abgefahrenen Regionalzug gekommen sein. Die Personen sollen sich nach einer verbalen Streitigkeit wechselseitig mit Faustschlägen und Tritten attackiert haben. Im Rahmen der körperlichen Auseinandersetzung soll der 21-jährige, syrische Staatsangehörige die Notbremse gezogen haben. Der 32-jährige, deutsche Staatsangehörige lief wiederum zum Triebfahrzeugführer des Regionalzuges und meldete dort den Vorfall. Der Triebfahrzeugführer entschied daraufhin den Regionalzug, der sich ca. 300 m aus dem Bahnhof Altona bereits entfernt hatte, auf Grund der Auslösung der Notbremse und der Notsituation wieder zurück zum Bahnsteig im Bahnhof Altona zu fahren. Umgehend erreichten alarmierte Bundespolizisten sowie Landespolizisten den Einsatzort. Die eingesetzten Bundespolizisten sowie Landespolizisten konnten am Bahnsteig die zwei an der körperlichen Auseinandersetzung beteiligten Personen festnehmen. Die Beschuldigten bestätigten, dass sie sich wechselseitig mit Faustschlägen und Tritten attackiert hätten. Der 21-Jährige wurde mit einem angeforderten Rettungswagen auf eigenen Wunsch einem Krankenhaus zur medizinischen Versorgung zugeführt. Der 32-Jährige lehnte die Behandlung durch eine Rettungswagenbesatzung ab und verhielt sich während der polizeilichen Maßnahmen unkooperativ und aggressiv. Er musste gefesselt, in Gewahrsam genommen und dem Bundespolizeirevier Altona zugeführt werden. Ein Amtsarzt bestätigte anschließend die Gewahrsamsfähigkeit. Er wurde nach ausreichender Ausnüchterung und Beruhigung um 5:25 Uhr aus dem Bundespolizeirevier Altona entlassen. Der genaue Auslöser der körperlichen Auseinandersetzung bleibt Gegenstand der Ermittlungen. Der 21-Jährige war bei der Tatbegehung nicht alkoholisiert. Der 32-Jährige wies einen Promillewert von 1.78 bei einer Atemalkoholkontrolle auf. Es wurde gegen jeden Beschuldigten jeweils ein Strafverfahren wegen der Straftat "Körperverletzung" eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen werden vom Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Hamburg geführt. WL Rückfragen bitte an: Pressesprecher Woldemar Lieder Telefon: 0173-678 34 61 E-Mail: pressestelle.hamburg@polizei.bund.de Bundespolizeiinspektion Hamburg Wilsonstraße 49 - 53b 22045 Hamburg