Fahrer um keine Ausrede verlegen

HC/ Bielefeld- Mitte- Am Mittwoch, 15.05.2026, beabsichtigte ein Krad-Polizist einen Gurt-Verstoß zu ahnden. Bei der Kontrolle kam die Fahrt des Fahrers trotz vorliegendem Fahrverbot ans Licht. Um 16:20 Uhr befuhr eine Motorradstreife der Polizei Bielefeld die Heeper Straße in Richtung Heepen. Der Polizist erkannte, dass der Fahrer eines entgegenkommenden Kleinlaster nicht angeschnallt war. Der Fahrer bog in die Straße Am Scherkamp ab und der Motorrad-Polizist folgte ihm. Bei der folgenden Kontrolle konnte der 24-jährige Fahrer mit rumänischer Staatsangehörigkeit keinen Führerschein vorzeigen. Die Recherche ergab, dass der 24-Jährige seinen Führerschein am 13.04.2026 bei der Stadt in Verwahrung gegeben hatte, um ein vorliegendes vierwöchiges Fahrverbot anzutreten. Der 24-Jährige bestätigte dem Polizisten, den Führerschein bei der Stadt abgegeben zu haben. Er behauptete, dass ihm dabei gesagt worden sei, dass das Fahrverbot erst ab dem 16.04.2026 gelte. Ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde eingeleitet. Ein Fahrverbot wird wirksam, wenn der Führerschein nach Eintritt der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung in Verwahrung gelangt. Somit beginnt die Fahrverbotsfrist mit dem Eingang des Führerscheins bei der zuständigen Behörde. Rückfragen von Journalisten bitte an: Polizeipräsidium Bielefeld Leitungsstab/ Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Kurt-Schumacher-Straße 46 33615 Bielefeld Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3020 Katja Küster (KK), Tel. 0521/545-3195 Sarah Siedschlag (SI), Tel. 0521/545-3021 Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022 Hella Christoph (HC), Tel. 0521/545-3023 Fabian Rickel (FR), Tel. 0521/545-3024 Caroline Steffen (CS), Tel. 0521/545-3026 Lukas Reker (LR), Tel. 0521/545-3222 E-Mail: pressestelle.bielefeld@polizei.nrw.de Außerhalb der Bürodienstzeit: Leitstelle, Tel. 0521/545-0