(UL) Schelklingen – Weggerollt und Schaden verursacht / Am Mittwoch hatte ein 40-Jähriger in Schelklingen die Handbremse am Auto wohl nicht richtig angezogen.
Der Besitzer des Skoda parkte sein Auto gegen 3 Uhr in der Bärentalstraße. Da er sein Fahrzeug an der abschüssigen Stelle wohl nicht richtig sicherte, machte es sich selbständig. Der Skoda rollte bergab und prallte gegen den davor geparkten Opel eines 38-Jährigen. Die Polizei Ehingen nahm den Unfall auf. Sie schätzt die Schäden an den Autos auf jeweils 1.000 Euro.
Hinweis:
Wer sein Auto abstellt, muss es laut Straßenverkehrsordnung mittels Handbremse und durch Einlegen eines Ganges zweifach sichern. An Pkw sind in Deutschland Handbremsen oder andere Feststellbremsen vorgeschrieben. Parken Sie Ihr Fahrzeug auf einer abschüssigen Straße, dient die Benutzung dieser Bremse dazu, dass das Auto nicht wegrollt, sondern sicher steht. Vergessen Sie das Anziehen der Handbremse bei Gefälle und entstehen durch das Abrollen Ihres Fahrzeuges Schäden, werden diese in der Regel nicht von der Versicherung getragen. Feststellbremsen müssen mechanisch und unabhängig von der Motorkraft auslösbar sein (§ 41 Absatz 5 StVZO).
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Bernd Kurz, Tel. 0731/188-1111
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