BPOLI C: Bundespolizei weist Ukrainer am Grenzübergang in Reitzenhain zurück und vollstreckt Haftbefehl

Am 20. April 2026 um 22:00 Uhr wurde ein Fahrzeug mit tschechischer Zulassung am Grenzübergang in Reitzenhain von Einsatzkräften der Bundespolizeiinspektion Chemnitz einer Kontrolle unterzogen. Als Fahrer konnte ein 44jähriger Ukrainer festgestellt werden. Als weitere Insassen konnten zwei ukrainische Staatsangehörige im Alter von 27 und 33 Jahren festgestellt werden. Die Männer wiesen sich mit gültigen ukrainischen Reisepässen ohne die erforderlichen Aufenthaltstitel für die Bundesrepublik Deutschland aus. Es bestand der Verdacht der unerlaubten Einreise in das Bundesgebiet. Der Fahrer wurde wegen Einschleusen von Ausländern beanzeigt. Die Ukrainer wurden nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen nach Tschechien zurückgewiesen. Auch heute Morgen um 08:30 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz einen 20jährigen ukrainischen Staatsangehörigen. Bei dem Mann war ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg wegen unerlaubten Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel im Bundesgebiet offen. Er war zu einer Geldstrafe von 400 EUR oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen verurteilt wurden. Er konnte die geforderte Geldstrafe aufbringen und seine Reise fortsetzen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Chemnitz Telefon: 0371 4615-105 E-Mail: bpoli.chemnitz.presse@polizei.bund.de