BPOLI C: Mehrere Feststellungen durch die Bundespolizei an den Grenzübergängen Reitzenhain und Olbernhau
Am 22. April 2026 um 11:50 Uhr wurde ein moldauischer
Staatsangehöriger am Grenzübergang in Reitzenhain zur Einreisekontrolle bei Einsatzkräften der Bundespolizeiinspektion Chemnitz vorstellig. Der 21jährige Mann wies sich mit einer moldauischen Identitätskarte aus. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland. Der Moldauer wurde am Abend nach Tschechien zurückgewiesen.
Gestern um 08:15 Uhr wurde ein 32jähriger Tscheche ebenfalls einer Kontrolle am Grenzübergang in Reitzenhain unterzogen. Hier konnten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz einen offenen Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Dresden wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz feststellen. Der Mann war zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen oder zur Zahlung einer Geldstrafe von 500 EUR verurteilt wurden. Er konnte die geforderte Summe aufbringen und seine Reise fortsetzen.
Am Grenzübergang in Olbernhau wurde am gestrigen Nachmittag um 16:30 Uhr ein Fahrzeug mit tschechischer Zulassung kontrolliert. Im Fahrzeug befanden sich drei Personen tschechischer
Staatsangehörigkeit. Die Handtasche der 37jährigen Beifahrerin wurde durchsucht. Hierbei konnte eine Patronenhülse 9 mm x19 mm und verbotene Pyrotechnik (La Bomba) festgestellt werden. Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz und Sprengstoffgesetz wurden eingeleitet.
Bei dem 47jährigen tschechischen Fahrer wurde ein zugriffsbereiter Teleskopschlagstock aufgefunden. Auch hier wurde eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz gefertigt.
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