Polizeieinsatz anlässlich der Versammlungen am 1. Mai in der Stuttgarter Innenstadt; Polizeipräsident Eisenbraun appelliert zum Verzicht auf Gewalt

Das Polizeipräsidium Stuttgart ist im Zusammenhang mit den jährlichen Versammlungen zum 1. Mai mit mehreren hundert Polizeikräften im Einsatz. Die Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Stuttgart werden dabei durch Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Einsatz unterstützt. Es sind zudem mehrere Anti-Konflikt-Teams im Einsatz. Lageabhängig kann es zum Einsatz einer polizeilichen Drohne kommen. Autofahrer müssen sich im Bereich der Innenstadt zeitweise auf Verkehrsbehinderungen einstellen, insbesondere in den Mittagstunden im Bereich der Theodor-Heuss-Straße. Polizeipräsident Markus Eisenbraun stellt angesichts der kämpferischen und teils beleidigenden Aufrufe im Vorfeld der Versammlungen klar: "Der 1. Mai ist traditionell ein Tag, an dem viele Menschen in Stuttgart für ihre Anliegen und Überzeugungen demonstrieren. Mit Sorge blicken wir jedoch auf die zunehmend aggressive Grundstimmung, insbesondere in Teilen der linken Szene. Die aktuelle Diskussion im Vorfeld der Versammlungen am 1. Mai irritiert mich. Wenn zur Durchführung von Versammlungen Auflagen von der Versammlungsbehörde erlassen werden, dann handelt es sich dabei nicht um Willkür oder Regelungen einzelner Personen. Eine Diskreditierung einzelner Einsatzleiter im Vorfeld akzeptieren wir nicht. Alle unsere Polizeiführer haben eine einheitliche Richtschnur entlang von Recht und Gesetz. Das Versammlungsrecht ist ein sehr hohes Gut und das schützen wir als Polizei, egal welche Ausrichtung diese Versammlung hat. Zum einen entstehen Auflagen aufgrund von Erfahrungen und von Einschätzungen im Vorfeld von Versammlungen. Im Weiteren reagieren wir in unseren Einsätzen auf den tatsächlichen Verlauf von Versammlungen. Dass diese Reaktionen in der Vergangenheit nicht grundlos waren, zeigen die ersten gerichtlichen Entscheidungen zu den zurückliegenden Versammlungen anlässlich des 1. Mai. Bei allen und insbesondere bei herausragenden Versammlungen bieten die Landeshauptstadt Stuttgart als Versammlungsbehörde und die Polizei Stuttgart sogenannte Kooperationsgespräche an. Ziel dieser Gespräche ist es einen gemeinsamen Rahmen für alle Beteiligten festzulegen, der das Grundrecht auf Versammlung garantiert sowie ein gutes Miteinander und einen friedlichen Verlauf ermöglicht. Auch die Versammlungsfreiheit gilt nicht uneingeschränkt, wenngleich sie für uns eine der obersten Maximen ist. Stuttgart erlebt pro Jahr bis zu 2000 angemeldete und spontane Versammlungen. Diese besondere Herausforderung zeigt, dass die Versammlungsfreiheit auch im Lichte anderer Grundrechte zu sehen ist. Uns ist es dieses Jahr im Vorfeld gelungen, vertrauensvolle Gespräche zu führen und die Auflagen aus der Vergangenheit auch aufgrund der positiven Erfahrungen im letzten Jahr nochmals zu lockern. Wer allerdings das Versammlungsrecht missbraucht, um Straftaten zu begehen oder gezielt Eskalationen herbeizuführen, muss mit dem konsequenten Einschreiten der Einsatzkräfte rechnen. Wir werden klare Regeln durchsetzen und Rechtsbrüche nicht tolerieren." Eisenbraun weiter: "Wir setzen auf einen friedlichen 1. Mai in Stuttgart. Ich appelliere an alle Versammlungsteilnehmer: Üben Sie Ihr Recht auf Protest friedlich aus, distanzieren Sie sich klar von Gewalttätern und folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte." Zur Einsatzstrategie lässt Eisenbraun durchblicken: "Unser Einsatzkonzept ist klar auf Deeskalation und Kommunikation ausgerichtet. Unsere Anti-Konflikt-Teams sind vor Ort ansprechbar und suchen den engen Kontakt zu den Versammlungsleitungen. Wer jedoch den Dialog verweigert und auf Konfrontation setzt, muss mit einem entschlossenen Einschreiten der Einsatzkräfte rechnen." Das Polizeipräsidium Stuttgart wird auf seinen Social Media-Kanälen über den Einsatzverlauf berichten. Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Stuttgart Pressestelle Telefon: 0711 / 8990 - 1111 E-Mail: stuttgart.pressestelle@polizei.bwl.de Bürozeiten: Montag bis Freitag 06.30 Uhr bis 18.00 Uhr Außerhalb der Bürozeiten: Telefon: 0711 8990-3333 E-Mail: stuttgart.pp@polizei.bwl.de