Lebensgefährliche Handlung 2: Unachtsame Frau stürzt in Gleisbereich

Nach derzeitigem Ermittlungsstand soll am 02.05.2026 gegen 11:37 Uhr eine Frau (Alter: 44 Jahre) in den Gleisbereich im S-Bahnhof Reeperbahn hinter einer abfahrbereiten S-Bahn gestürzt sein. Zum Begehungszeitpunkt fand im Bahnhof Reeperbahn Regelbetrieb statt. Eine bereits abgefertigte S-Bahn stand zur Ausfahrt bereit. Aufmerksame Bahnreisende erkannten die Gefahrenlage, meldeten den Vorfall an die Polizei und machten sich durch Armbewegungen beim Triebfahrzeugführer der abfahrbereiten S-Bahn bemerkbar, sodass die S-Bahn nicht losfuhr. Es wurden anschließend kurzzeitige Stromabschaltungen sowie Streckensperrungen für die betroffenen Gleise angeordnet bis sichergestellt werden konnte, dass sich keine Person mehr im Gleisbereich befindet. Zu den bahnbetrieblichen Auswirkungen kann die Bundespolizei keine Angaben machen. Eine umgehend durchgeführte Videosichtung bestätigte den Gleissturz. Es konnte erkannt werden, dass die Frau auf dem Bahnsteig ging und dabei in ihre mitgeführte Bauchtasche schaute. Anschließend wechselte sie ihre Gehrichtung, ohne nach oben zu schauen, und stürzte in den Gleisbereich hinter einer abfahrbereiten S-Bahn. Bahnreisende halfen umgehend der Frau beim Herausklettern aus dem Gleisbereich. Durch eingesetzte Streifen der Landespolizei und der Bundespolizei konnte die deutsche Staatsangehörige im S-Bahnhof Reeperbahn angetroffen werden. In einem Präventionsgespräch mit den Bundespolizisten über die Gefahren im Gleisbereich zeigte sich die Frau unkooperativ und aggressiv. Sie gab an, im Rippenbereich und am Oberschenkel Schmerzen zu haben und konnte nicht mehr selbstständig aufstehen. Die 44-Jährige wurde mit einem Rettungswagen einem Krankenhaus zugeführt. Die Bundespolizei kann keine weiteren Angaben zu den Verletzungen machen. Gegen sie wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts "Unerlaubter Gleisaufenthalt" eröffnet. Aus aktuellem Anlass warnt die Hamburger Bundespolizei wiederholt vor leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen: "Der Aufenthalt im Gleisbereich ist lebensgefährlich und verboten! Triebfahrzeugführer von Zügen können nicht ausweichen, oftmals sind die Bremswege zu lang, um ein Erfassen von Personen im Gleisbereich noch zu verhindern. Häufig gefährden sich Personen in den Gleisen durch ihr leichtsinniges Verhalten nicht nur selbst, sondern auch Reisende und Helfer." WL Rückfragen bitte an: Pressesprecher Woldemar Lieder Telefon: 0173-678 34 61 E-Mail: pressestelle.hamburg@polizei.bund.de Bundespolizeiinspektion Hamburg Wilsonstraße 49 - 53b 22045 Hamburg