BPOLI C: Mehrere Haftbefehle am Grenzübergang in Reitzenhain vollstreckt
Am 5. Mai 2026 um 11:20 Uhr wurde ein ungarischer Staatsangehöriger bei Einsatzkräften der Bundespolizeiinspektion Chemnitz am Grenzübergang in Reitzenhain vorstellig.
Die fahndungsmäßige Überprüfung des 35jährigen Mannes ergab, dass gleich zwei Strafvollstreckungshaftbefehle der Staatsanwaltschaft Zwickau gegen den Mann vorliegen.
Er wurde zum einen zu einer Erzwingungshaft von 12 Tagen oder einer Geldstrafe von 300 EUR und zum anderen zu einer Erzwingungshaft von 6 Tagen oder einer Geldstrafe von 250 EUR wegen Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz verurteilt.
Der Ungar zahlte die geforderte Geldstrafe und konnte in das Bundesgebiet einreisen.
Einsatzkräfte der Bundeszollverwaltung und der Bundespolizei kontrollierten um 11:45 Uhr einen 43jährigen Rumänen. Hier waren ebenfalls zwei Haftbefehle offen. Der Mann wurde von der Staatsanwaltschaft Ulm wegen Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe von 2100 EUR oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 42 Tagen und von der Staatsanwaltschaft Kassel wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 2500 EUR oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen verurteilt. Der Mann konnte vor Ort über 2800 EUR in bar aufbringen, den Restbetrag von über 1800 EUR konnten Bekannte in Kassel einzahlen. Er konnte seine Reise fortsetzen.
Um 12:10 Uhr wurde ein weiterer Rumäne kontrolliert, hier war ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Heilbronn wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort offen. Der 47jährige Mann war zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 5 Tagen oder einer Geldstrafe von über 280 EUR verurteilt wurden. Er konnte die geforderte Summe aufbringen und weiterreisen.
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