Verkehrskontrollen am Wochenende

Am vergangenen Wochenende (15.-17.05.26) haben Einsatzkräfte der Polizei Aachen wieder Geschwindigkeitskontrollen in der StädteRegion Aachen durchgeführt. Zu Beginn des Wochenendes zogen Mitarbeitende des Verkehrsdienstes ein positives Zwischenfazit: Im Bereich der Alsdorfer Straße, am Blausteinsee in Eschweiler, stellten sie am späten Nachmittag keine einzige Geschwindigkeitsüberschreitung fest. Im späteren Verlauf des Abends wurde die Geschwindigkeit der Fahrzeuge in der Südstraße in Eschweiler gemessen. Von 444 gemessenen Fahrzeugen hielten sich 44 nicht an die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. 37 überschritten die Höchstgeschwindigkeit um bis zu 15 km/h, 7 um mehr als 15 km/h. Ein Fahrzeugführer wurde mit 80 km/h erwischt. Ihn erwartet ein Ordnungswidrigkeitenverfahren und ein Punkt im Fahreignungsregister. Am Samstag kontrollierte ein Kradfahrer der Polizei Aachen das Streckenverbot auf der L128 in Simmerath. 13 Motorradfahrende hielten sich nicht an das Verbot und mussten ein Verwarngeld bezahlen. Gegen einen anderen Motorradfahrer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, weil er sich nicht an das geltende Überholverbot hielt. Trotz des durchwachsenen Wetters trieb es einige Menschen in die Eifel. 522 Fahrzeuge wurden in einer stationären Geschwindigkeitskontrolle auf der B 258 in Monschau innerhalb von dreieinhalb Stunden gemessen. Fast ein Drittel der registrierten Fahrzeuge (170) überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. 94 Pkw und 14 Motorräder wurden mit einer Überschreitung im Bereich eines Verwarngeldes (unter 15 km/h) gemessen, 38 Pkw und 24 Motorräder überschritten die Geschwindigkeit um mehr als 15 km/h. Fünf Motorradfahrende, darunter zwei niederländische Fahrer, die mit 129 und 130 km/h gemessen wurden, müssen sogar mit einem Fahrverbot (in Deutschland) rechnen. Die Polizei Aachen wird regelmäßig Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen in der StädteRegion Aachen durchführen. Unangepasste oder überhöhte Geschwindigkeit ist seit Jahren eine der häufigsten Unfallursachen im Straßenverkehr. Längere Bremswege, verkürzte Reaktionszeiten und höhere Aufprallenergien führen viel zu häufig zu schweren bis gar tödlichen Verletzungen. Wichtig ist: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit bezeichnet nicht die Geschwindigkeit, die ein Fahrzeug in jedem Fall fahren sollte. Es bezeichnet vielmehr die Geschwindigkeit, die bei optimalen Bedingungen (u.a. trockene Fahrbahn, kein Nebel, Tageslicht) maximal gefahren werden darf. Bei schlechten Bedingungen sollte die Geschwindigkeit entsprechend reduziert werden. (kg) Rückfragen bitte an: Polizei Aachen Pressestelle Telefon: 0241 / 9577 - 21211 E-Mail: Pressestelle.Aachen@polizei.nrw.de