Flucht von berauschter Autofahrerin endet mit Verkehrsunfall
Einsatzkräfte der Polizei Gelsenkirchen beabsichtigten am Montagabend, 18. Mai 2026, den Audi einer 40 Jahren alten Frau aus Gelsenkirchen zu kontrollieren, als sie feststellten, dass die angebrachten Kennzeichen nicht zum Fahrzeug gehörten.
Die Fahrerin hielt mit ihrem Auto gegen 20.30 Uhr zunächst auf der Hüller Straße in Höhe des Ahlmannshofes an, beschleunigte ihr Fahrzeug jedoch plötzlich, als die Beamten für die Kontrolle aus dem Streifenwagen ausstiegen. Mit stark überhöhter Geschwindigkeit fuhr die Gelsenkirchenerin dann über die Magdalenstraße in Richtung Bickernstraße. An der dortigen Ampel missachtete sie das Rotlicht und überholte mit hoher Geschwindigkeit mehrere Autos, die ebenfalls auf der Bickernstraße unterwegs waren. Im weiteren Verlauf missachtete die 40-jährige Fahrerin erneut das Rotlicht mehrerer Ampeln und versuchte über innerstädtische Straßen vor den Einsatzkräften zu fliehen. Querende Fahrzeuge konnten einen Unfall dabei nur durch Gefahrenbremsungen vermeiden. Auf der Christinenstraße verlor die Fahrerin schließlich die Kontrolle über ihr Fahrzeug und stieß mit dem geparkten Auto einer 20-jährigen Gelsenkirchenerin zusammen. Dabei entstand ein erheblicher Sachschaden an beiden Fahrzeugen. Die Fahrzeuginsassen blieben unverletzt. Die Autofahrerin und ihr 41-jähriger Beifahrer setzten ihre Flucht nach dem Unfall fußläufig fort, konnten durch die eingesetzten Polizeibeamten jedoch nach wenigen Metern eingeholt und gestellt werden.
Die 40-Jährige, die nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und zudem unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand, wurde in Gewahrsam genommen und zu einer Polizeiwache gebracht. Hier wurde ihr durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen. Ihr Auto wurde sichergestellt und ein Verfahren wegen verschiedener Verkehrsstraftaten eingeleitet. Da bei ihr weitere Betäubungsmittel sowie ein Schlagstock gefunden wurden, erwartet sie zusätzlich ein Strafverfahren wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und Verstoßes gegen das Waffengesetz. Der Beifahrer konnte die Polizeiwache nach erfolgter Personalienfeststellung wieder verlassen.
Verkehrsteilnehmende, die durch das Fahrverhalten der 40-Jährigen gefährdet wurden, werden gebeten, sich zur weiteren Sachverhaltsklärung beim zuständigen Verkehrskommissariat unter der Rufnummer 0209 365 6222 oder bei der Leitstelle unter der Rufnummer 0209 365 2160 zu melden.
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Kevin Bojahr
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