15-Jährige flüchten in Auto vor Polizeikontrolle und überfahren eine Gans
Wegen einer Autofahrt eines 15-Jährigen durch das Gelsenkirchener Stadtgebiet war die Polizei am Dienstagmorgen, 2. Juni 2026, im Einsatz. Gegen 7.25 Uhr fiel Polizeibeamten an der Bismarckstraße in Höhe der Kirchstraße ein VW Polo auf, weil die Kennzeichen entstempelt waren und der Fahrer auf die Beamten sehr jung wirkte. Als die Einsatzkräfte daraufhin den VW kontrollieren wollten, gab der Fahrer Gas und flüchtete mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit über mehrere innerstädtische Straßen. Anhaltesignale des Streifenwagens ignorierte der Fahrer und setzte seine Fahrt sogar über eine Rasenfläche fort, auf der Fußgänger unterwegs waren. Hier mussten mehrere Passanten ausweichen, um einen Zusammenstoß mit dem Fahrzeug zu vermeiden. Im weiteren Verlauf stoppte der Fahrer auch an mehreren roten Ampeln nicht, sodass mitunter andere Autos abrupt abbremsen mussten, um eine Kollision zu verhindern. Beim erneuten Befahren einer Rasenfläche mussten wieder Passanten ausweichen. Hierbei überfuhr der 15-Jährige mit seinem Fahrzeug eine Gans. Schließlich verließen der 15-jährige Fahrer und sein gleichaltriger Beifahrer das Auto am Dörmannsweg und flüchteten zu Fuß. Während der Beifahrer kurz darauf festgehalten werden konnte, griffen die Beamten den Fahrer an der Hüller Straße auf. Bei der Durchsuchung der beiden Gelsenkirchener stießen die Beamten auf zwei verbotene Messer, die jeweils sichergestellt wurden. Das Auto wurde ebenfalls sichergestellt und abgeschleppt. Weil der minderjährige Fahrer zudem angab, Drogen konsumiert zu haben, entnahm ihm eine Ärztin Blutproben auf der Polizeiwache. Gegen ihn wurden Strafverfahren eingeleitet, unter anderem wegen des Verdachts auf eine Straßenverkehrsgefährdung, ein verbotenes Rennen, Drogenkonsums, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Waffenbesitzes. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde er an seine Erziehungsberechtigten übergeben. Als auch der 15 Jahre alte Beifahrer seinen Erziehungsberechtigten übergeben werden sollte, griff dieser zunächst eine anwesende Beamtin an und spuckte dann einem Polizisten ins Gesicht. Da sich auch hier der Verdacht auf Drogenkonsum ergab, entnahm ihm eine Ärztin Blutproben. Im Anschluss konnte der 15-Jährige mit seiner Mutter die Wache verlassen. Gegen diesen Jugendlichen wurde ein Strafverfahren wegen des tätlichen Angriffs und ebenfalls wegen Waffenbesitzes eingeleitet.
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