20260604-1-PDNMS- Verurteilung nach Wohnungseinbrüchen in Neumünster, Boostedt und Henstedt-Ulzburg
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Kiel und den Polizeidirektionen Bad Segeberg und Neumünster
Im November 2025 kam es zu Wohnungseinbrüchen in Neumünster, Boostedt und Henstedt-Ulzburg. Der Beschuldigte konnte durch Polizeibeamte in Bayern kontrolliert und festgenommen werden. Durch das Landgericht Kiel wurde der Beschuldigte am 02.06.2026 zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
Am Montagmorgen des 10.11.2025 wurde in Henstedt-Ulzburg ein Fenster eines Reihenendhauses aufgehebelt. Aus dem Haus entwendete der Täter einen Tresor, in dem sich Schmuck und Bargeld in vierstelliger Höhe befand.
Zwei Tage später am 12.11.2025 gegen Nachmittag gelangte der Täter über ein Carport und das Dach des Einfamilienhauses in Boostedt an eine Balkontür im 1. Stock, die er aufbrach. Neben einem niedrigen dreistelligen Bargeldbetrag entwendete er die Schlüssel eines VW Tiguan, sowie das Fahrzeug selbst.
Am 19.11.2025 kam es in Neumünster Einfeld zu einem Tageswohnungseinbruch.
Hierbei zerstörte der Täter eine Terrassentür, um sich Zutritt zum Einfamilienhaus zu verschaffen. Bei dieser Tat entwendete er einen schwarzen VW Golf.
Polizeibeamte der Verkehrspolizeiinspektion Aschaffenburg-Hösbach in Bayern kontrollierten am 21.11.2025 den Beschuldigten, der Fahrzeugführer und alleiniger Insasse des am 12.11.2025 bei dem Wohnungseinbruch in Boostedt entwendeten VW Tiguan war. An dem VW Tiguan hatte er die Kennzeichen des in Neumünster entwendeten VW Golfs montiert.
Im Rahmen der Verkehrskontrolle stellten die Polizeibeamten fest, dass nach dem aus dem Kosovo stammenden 29-jährigen Beschuldigten bereits gefahndet wurde. Daher nahmen sie den Mann fest.
Durch die Staatsanwaltschaft Kiel wurde ein Untersuchungshaftbefehl beantragt und antragsgemäß durch das AG Neumünster am 27.11.2025 erlassen.
Im Zuge einer intensiven Ermittlungsarbeit und Spurensuche der Kriminalpolizei Neumünster und und Pinneberg gelang es einen Tatverdacht gegen den Beschuldigten wegen der Wohnungseinbrüche in Neumünster, Boostedt und Henstedt-Ulzburg zu begründen und insoweit Anklage zu erheben.
Das Landgericht Kiel verurteilte den Angeklagten am 02.06.2026 zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 2 Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Bimler
Staatsanwaltschaft Kiel
Fynn Ballke
Pressesprecher PD Neumünster
Maik Seidel
Pressesprecher PD Bad Segeberg
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Polizeidirektion Neumünster
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