Unfall mit Kind: Rufen Sie immer die Polizei
FR / Bielefeld / Heepen - Aus gegebenem Anlass sensibilisiert die Polizei Bielefeld erneut: Es reicht nach einem Unfall nicht aus zu fragen, ob es einem beteiligten Kind gut geht. Durch eine Weiterfahrt erfüllen Sie den Tatbestand einer Unfallflucht.
Eine 72-jährige Bielefelderin befuhr am Montagnachmittag, 08.06.2026, gegen 15:10 Uhr, die Straße Rüggesiek in Richtung Salzufler Straße. Als die Seniorin mit ihrem Skoda Fabia auf die Salzufler Straße abbog, achtete sie lediglich auf den von links kommenden Querverkehr. Dadurch übersah sie den 7-Jährigen, der mit seinem Fahrrad den Gehweg der Salzufler Straße in entgegengesetzter Richtung befuhr und in die Straße Rüggensiek abbiegen wollte.
Der Junge konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen, stieß sich aber von seinem Fahrrad ab, fiel zu Boden und erlitt leichte Verletzungen. Das Fahrrad blieb unter dem Vorderrad des Skoda liegen. Die Seniorin hielt an, stieg aus und erkundigte sich nach dem Wohlbefinden des Jungen. Die Mutter des Jungen, die hinter dem Kind gefahren war, kümmerte sich um die Versorgung ihres aufgebrachten und leicht verletzten Sohnes.
Der alarmierten Polizei teilte die Mutter mit, dass sie der Seniorin gesagt hätte, sie solle die Unfallstelle frei machen, rechts ranfahren und warten. Die Seniorin habe gesagt, dass nichts passiert sei und sei stattdessen weitergefahren.
Über das abgelesene Kennzeichen ermittelten die Polizisten die Fahrerin und befragten sie zum Unfall. Sie bestätigte den Zusammenstoß und gab an, sie sei nur weitergefahren, da die Mutter gesagt habe, dass alles in Ordnung sei.
Die Seniorin muss sich nun für die fahrlässige Körperverletzung und den Verdacht der Unfallflucht verantworten. Die Polizei erinnert: Rufen Sie immer die Polizei nach einem Unfall, an dem ein Kind beteiligt ist. Setzen Sie sich nicht dem Verdacht der Unfallflucht aus, indem sie weiterfahren, ohne die Polizei zu informieren.
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