Mutmaßliche Brandstiftung in Reutlinger Umspannwerk: Landeskriminalamt bittet um Hinweise aus der Bevölkerung (Zeugenaufruf)

Gemeinsame Medieninformation des Landeskriminalamts Baden-Württemberg und der Generalstaatsanwaltschaft Baden-Württemberg Ergänzung zur Pressemitteilung des LKA BW vom 08.06.2026, 19.46 Uhr, abrufbar unter https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110980/6290478 Vor dem Hintergrund der bisherigen vorläufigen Ermittlungsergebnisse gehen das Staatsschutzzentrum bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg, Staatsschutz- und Antiterrorismuszentrum Baden-Württemberg (SAT BW), inzwischen davon aus, dass der Brand im Umspannwerk "Reutlingen-West" am gestrigen Montag, 8. Juni 2026, durch Brandstiftung herbeigeführt wurde. Nach derzeitigem Ermittlungsstand sind ein oder mehrere bislang noch unbekannte Täter auf das Gelände des Umspannwerks eingedrungen, um dort an mehreren Stellen Brände zu legen. Hierbei soll Brandbeschleuniger verwendet worden sein. Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg, das die polizeilichen Ermittlungen im betreffenden Verfahren führt, bittet die Bevölkerung um Mithilfe und Hinweise, wenn Angaben zu folgenden Fragen gemacht werden können: - Wer hat in der Nacht von Sonntag (7. Juni 2026) auf Montag (8. Juni 2026) im Bereich des "Umspannwerkes Reutlingen-West" (Markwiesenstraße) in Reutlingen, im oder um das Industriegebiet Reutlingen-Betzingen ("Mark West") sowie dem angrenzenden Waldgebiet verdächtige Personen oder Fahrzeuge beobachtet?Zeugenhinweise nimmt das Landeskriminalamt unter der Telefonnummer 0711 5401-3360 und per E-Mail unter STUTTGART.LKA.EG-FISCHER.HINWEISE@POLIZEI.BWL.DE entgegen. Etwaige Video- oder Bildaufnahmen, die in diesem Zeitraum im Bereich des Umspannwerkes und dem Industriegebiet Reutlingen-Betzingen gefertigt wurden, können über das Hinweisportal der Polizei Baden-Württemberg unter https://bw.hinweisportal.de an das Landeskriminalamt übermittelt werden. Zusatzinformation: Das Ermittlungsverfahren wird beim Staatsschutzzentrum der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart geführt, da es sich um ein Ermittlungsverfahren mit herausgehobener Bedeutung handelt und der Tat, wegen der ermittelt wird, möglicherweise eine extremistische Motivation zugrunde liegt. Im seit Anfang des Jahres 2025 bestehenden Staatsschutzzentrum bei der Generalstaatsanwaltschaft sind sechs Oberstaatsanwältinnen und Oberstaatsanwälte sowie ein Leitender Oberstaatsanwalt tätig. Dieses arbeitet eng mit dem Staatsschutz- und Anti-Terrorismuszentrum (SAT BW) beim Landeskriminalamt zusammen, das die polizeilichen Ermittlungen im betreffenden Verfahren übernommen hat. Rückfragen bitte an: Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart Pressestelle Oberstaatsanwalt Robin Schray E-Mail: Pressestelle@genstastuttgart.justiz.bwl.de Telefon: 0711 212-2814 Landeskriminalamt Baden-Württemberg Pressestelle Jürgen Glodek E-Mail: pressestelle-lka@polizei.bwl.de Telefon: 0711 5401-2044 Polizeipräsidium Reutlingen Telefon: Mo. - Fr./7:00 bis 17:00 Uhr: 07121/942-1111 außerhalb dieser Zeiten: 07121/942-2224 E-Mail: reutlingen.pp.pressestelle@polizei.bwl.de