Gronau – Mutmaßlich getuntes Fatbike sichergestellt – Strafverfahren eingeleitet
Ein mutmaßlich technisch verändertes Fatbike sichergestellt haben Polizeibeamte am Montagmorgen in Gronau. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Einer Streifenwagenbesatzung fiel gegen 07.35 Uhr auf der Neustraße ein Fatbike auf, das mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war und andere Radfahrende überholte. Die Beamten hielten das Fahrzeug zur Kontrolle an. Bei der anschließenden Überprüfung stellten die Einsatzkräfte erhebliche technische Mängel fest. Unter anderem waren beide Bremsen verbogen und in ihrer Funktion eingeschränkt. Zudem war ein Pedal beschädigt. Im Rahmen der Kontrolle ergaben sich darüber hinaus Hinweise auf eine technische Manipulation des Antriebs. Durch eine technische Veränderung ließ sich die Geschwindigkeitsbegrenzung von 25 km/h auf bis zu 100 km/h verändern. Das Fatbike wurde als Beweismittel sichergestellt.
Hinweis der Polizei: Wird ein ursprünglich als Fahrrad eingestuftes Pedelec oder Fatbike technisch so verändert, dass es höhere Geschwindigkeiten erreicht als gesetzlich zulässig, verliert es seinen Status als Fahrrad. In vielen Fällen handelt es sich dann rechtlich um ein versicherungspflichtiges Kraftfahrzeug. Für das Führen eines solchen Fahrzeugs können unter anderem folgende Voraussetzungen gelten: Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis, gültige Haftpflichtversicherung mit Versicherungskennzeichen, Vorliegen einer Betriebserlaubnis, Tragen eines geeigneten Schutzhelms. Wer ein technisch verändertes Fahrzeug ohne die erforderlichen Voraussetzungen im öffentlichen Straßenverkehr führt, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Je nach Einzelfall kommen unter anderem Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz in Betracht. Darüber hinaus können weitere Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestände erfüllt sein.
Die Kreispolizeibehörde Borken stellt insbesondere im Stadtgebiet Gronau vermehrt Fatbikes fest, bei denen technische Veränderungen vorgenommen wurden oder der Verdacht auf sogenanntes "Tuning" besteht. Solche Manipulationen erhöhen nicht nur die rechtlichen Risiken für die Nutzerinnen und Nutzer, sondern auch die Gefahr schwerer Verkehrsunfälle erheblich. Die Polizei weist darauf hin, dass bereits der Umbau oder die Nutzung technisch veränderter Fahrzeuge im Straßenverkehr erhebliche Folgen haben kann. Eltern werden gebeten, sich insbesondere bei von Jugendlichen genutzten Fatbikes über die technischen Eigenschaften und die rechtlichen Anforderungen zu informieren.
Die Kontrollen in diesem Bereich werden fortgesetzt. (pl)
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