Mehrere Zurückweisungen in Südbrandenburg
In der Nacht zum Donnerstag stellte die Bundespolizei die unerlaubte Einreise mehrerer Personen in einem Reisebus fest und wies 15 georgische Staatsangehörige, die die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllten, nach Polen zurück.
Gegen 3:30 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei in der Einreisekontrolle auf der Autobahn 15 einen aus Polen kommenden Reisebus mit angebrachten türkischen Kennzeichen.
Alle Reisenden wiesen sich mit ihren jeweiligen gültigen Reisepässen aus.
Bei einem 24-jährigen Georgier ergab der Datenabgleich ein durch das Landesamt für Einwanderung Berlin im Mai 2025 verfügtes Einreise- und Aufenthaltsverbot. Da die Verfügung zuvor nur in Abwesenheit zugestellt worden war, konnte kein vorsätzlicher Verstoß nachgewiesen werden. Die Einsatzkräfte händigten die Verfügung vor Ort aus, erhoben eine Sicherheitsleistung und wiesen ihn anschließend nach Polen zurück.
Für einen 29-jährigen Georgier lag eine Ausschreibung zur Festnahme zwecks Ausweisung/Abschiebung/Zurückschiebung der Ausländerbehörde Krefeld von Oktober 2025 vor. Hintergrund war ein auf 24 Monate befristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot. Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren ein, verweigerte trotz gültigem tschechischen D-Visum die Einreise und wies den Mann nach Polen zurück.
Insgesamt 13 weitere georgische Staatsangehörige legten keine einreiselegitimierenden Dokumente vor und machten in der Einreisebefragung widersprüchliche Angaben. Ihnen verweigerten die Einsatzkräfte die Einreise, erhoben teilweise Sicherheitsleistungen und wiesen sie ebenfalls nach Polen zurück.
Alle weiteren Insassen legten gültige niederländische Visa sowie polnische Aufenthaltstitel vor bzw. wiesen durch entsprechende Dokumente nach, für das Busunternehmen tätig zu sein. Nach Prüfung der Einreisevoraussetzungen konnten sie weiterreisen.
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