Illegale Müllentsorgung in der Nordsee

Am 5. Juli hat das Bundespolizeischiff BP83 BAD DÜBEN einen liberianischen Tanker bei der illegalen Müllentsorgung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Nordsee aufgegriffen. Der Tanker, der zuvor den Nord-Ostseekanal befahren hatte, war der Leitstelle durch seine abweichenden Fahrmanöver im Bereich kritischer maritimer Infrastruktur aufgefallen. Daraufhin wurde das Einsatzschiff zur Kontrolle entsandt. Von Bord der BP83 Bad Düben wurde zunächst eine Drohne gestartet, um den Tanker und die zurückgelegte Strecke aus der Luft zu beobachten. Im befahrenen Gewässer wurde dabei nichts Auffälliges festgestellt. Beim Überflug des mittlerweile treibenden Schiffes wurde jedoch aufgezeichnet, wie die Besatzung den Inhalt mehrerer Müllsäcke über Bord entleerte. Die Besatzung des Tankers wurde daraufhin über den Seefunk befragt und gab zunächst an, weder eine Tankwaschung noch andere Substanzen ins Meer geleitet zu haben. Nachdem man sie mit den Drohnenaufnahmen konfrontiert hatte, meldete sich der Kapitän und gab an, dass ein Besatzungsmitglied wohl zerkleinerte Lebensmittelabfälle entsorgt habe. Der Kapitän wurde daraufhin darüber belehrt, dass dies einen Verstoß gegen Anlage 5 des internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL) darstellt. Zusätzlich sei die auf den Drohnenaufnahmen erkennbare weitere Lagerung von Müll auf dem Oberdeck ebenfalls verboten. Die Besatzung wurde verwarnt und eine ordnungsgemäße Einlagerung des restlichen Mülls an Oberdeck angeordnet. Abschließend wurde für die weitere Verfolgung ein IMO-Report für das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) erstellt. Grundsätzlich dürfen Schiffe zerkleinerte Lebensmittel unter gewissen Auflagen in die Meere entsorgen. Dies ist aber nur während der Fahrt auf der Kurslinie und mit einer festgelegten Entfernung zum Festland erlaubt. Die Nord- und Ostsee gelten dabei als schützenswerte Sondergebiete. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion See Cuxhaven Calvin Janovsky-Lauscher Telefon: 04721/7074 - 1011 E-Mail: presse.cuxhaven@polizei.bund.de Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt gewährleistet als Bundesbehörde die Wahrnehmung ihrer übertragenen Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie auf Nord- und Ostsee. Etwa 2.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizei- und Verwaltungsbeamte sowie Angestellte, sorgen auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und weiterer Rechtsvorschriften im Rahmen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung für Sicherheit an den Grenzen, auf Bahnanlagen und auf See. Die nachgeordneten Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Rostock und die Kräfte der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheit sind 24/7 im Einsatz. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in Holstein, Warnemünde und Cuxhaven sowie der maritimen Kriminalitätsbekämpfung im Direktionsbereich See und einem eigenen Maritimen Schulungs- und Trainingszentrum, verfügt die Bundepolizeidirektion Bad Bramstedt bundesweit einzigartig über eine maritime Einsatzkomponente. Die Bundespolizei See schützt und überwacht Tag und Nacht die Seegrenze (EU-Außengrenze), maritime kritische Infrastruktur, den Seeverkehr auf Nord- und Ostsee mit modernen und leistungsfähigen Einsatzschiffen und -booten. Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter .