Illegale Müllentsorgung in der Nordsee
Am 5. Juli hat das Bundespolizeischiff BP83 BAD DÜBEN einen liberianischen Tanker bei der illegalen Müllentsorgung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Nordsee aufgegriffen.
Der Tanker, der zuvor den Nord-Ostseekanal befahren hatte, war der Leitstelle durch seine abweichenden Fahrmanöver im Bereich kritischer maritimer Infrastruktur aufgefallen. Daraufhin wurde das Einsatzschiff zur Kontrolle entsandt.
Von Bord der BP83 Bad Düben wurde zunächst eine Drohne gestartet, um den Tanker und die zurückgelegte Strecke aus der Luft zu beobachten. Im befahrenen Gewässer wurde dabei nichts Auffälliges festgestellt.
Beim Überflug des mittlerweile treibenden Schiffes wurde jedoch aufgezeichnet, wie die Besatzung den Inhalt mehrerer Müllsäcke über Bord entleerte.
Die Besatzung des Tankers wurde daraufhin über den Seefunk befragt und gab zunächst an, weder eine Tankwaschung noch andere Substanzen ins Meer geleitet zu haben. Nachdem man sie mit den Drohnenaufnahmen konfrontiert hatte, meldete sich der Kapitän und gab an, dass ein Besatzungsmitglied wohl zerkleinerte Lebensmittelabfälle entsorgt habe.
Der Kapitän wurde daraufhin darüber belehrt, dass dies einen Verstoß gegen Anlage 5 des internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL) darstellt. Zusätzlich sei die auf den Drohnenaufnahmen erkennbare weitere Lagerung von Müll auf dem Oberdeck ebenfalls verboten. Die Besatzung wurde verwarnt und eine ordnungsgemäße Einlagerung des restlichen Mülls an Oberdeck angeordnet.
Abschließend wurde für die weitere Verfolgung ein IMO-Report für das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) erstellt.
Grundsätzlich dürfen Schiffe zerkleinerte Lebensmittel unter gewissen Auflagen in die Meere entsorgen. Dies ist aber nur während der Fahrt auf der Kurslinie und mit einer festgelegten Entfernung zum Festland erlaubt. Die Nord- und Ostsee gelten dabei als schützenswerte Sondergebiete.
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