BPOLI C: Vollstreckung von zwei Haftbefehlen am Grenzübergang Reitzenhain
Am Samstag den 4. Juli 2026 gegen 12:30 Uhr kontrollierten die Einsatz-kräfte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz am Grenzübergang in Reitzenhain einen 54-jährigen moldauischen Staatsangehörigen, welcher beabsichtigte in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung konnte festgestellt werden, dass gegen den 54-jährigen ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Heidelberg vorlag. Da der Moldauer die geforderte Geldstrafe i.H.v. 2.800 Euro nicht aufbringen konnte, wurde er am Nachmittag in die Jus-tizvollzugsanstalt Zwickau zur Verbüßung einer 56-tägigen Restfreiheitsstrafe eingeliefert.
Am Sonntag den 5. Juli 2026 gegen 13:30 Uhr konnte dann ebenfalls noch ein 42-jähriger deutscher Staatsangehöriger am Grenzübergang festgestellt werden, gegen welchen ebenfalls ein Strafvollstreckungs-haftbefehl der StA Mönchengladbach vorlag, wonach eine Geldstrafe i.H.v. 2.000 Euro zu leisten waren oder eine 20-tägige Restfreiheitsstrafe abzugelten waren. Der deutsche Staatsangehörige konnte die zu erbringende Geldstrafe von 2.000 Euro sowie die Verwaltungsgebühren von rund 140 Euro begleichen, und nach Abschluss der polizeilichen Maß-nahmen seine Reise fortsetzen.
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