Illegales Angeln im Teich und Kanal endet mit Strafverfahren
Zwei Fälle von Fischwilderei haben die Polizei in Gelsenkirchen am Sonntag, 5. Juli 2026, beschäftigt: Zunächst wurden Polizeibeamte in der Nacht gegen 2.50 Uhr im Bulmker Park an der Hohenzollernstraße in Bulmke-Hüllen auf zwei Personen aufmerksam, die offenbar in einem dortigen Teich angelten. Bei Erblicken der Beamten flüchteten die beiden Männer auf Fahrrädern über durch Poller abgetrennte Fußwege. Am Ufer des Teiches fanden die Einsatzkräfte eine selbstgebastelte Reuse sowie drei tote Fische. Gegen 21.35 Uhr am Abend des gleichen Tages meldete ein Zeuge dann drei Personen, die in Schalke-Nord in Höhe der Kurt-Schumacher-Straße am Ufer des Rhein-Herne-Kanals stehen und angeln würden. Diese Situation konnte auch von den alarmierten Polizeibeamten beobachtet werden. Als das Trio seinerseits die Polizei bemerkte, flüchteten die Angler mit Fahrrädern. Unweit entfernt konnten die Einsatzkräfte jedoch die drei Männer aus Gelsenkirchen im Alter von 20, 32 und 64 Jahren auf der Berliner Brücke antreffen. Dabei erkannten die Beamten den 64-Jährigen wieder und konnten ihn als einen der geflüchteten Beteiligten des illegalen Fischens aus der vergangenen Nacht im Bulmker Park identifizieren. Da alle drei Männer über keine Berechtigung zum Angeln verfügten, wurde gegen alle drei ein Strafverfahren eingeleitet. Der 64-Jährige muss sich gar in beiden Fällen verantworten. Mehrere von den Männern mitgeführte Angeln wurden von den Beamten zur Verhinderung weiterer Straftaten sichergestellt. Die Ermittlungen zu dem flüchtigen Tatbeteiligten aus dem ersten Sachverhalt dauern an.
Nachfragen für Journalistinnen und Journalisten:
Polizei Gelsenkirchen
Merle Trippelsdorf
Telefon: +49 (0) 209 365-2011
E-Mail: pressestelle.gelsenkirchen@polizei.nrw.de