Eberbach/Rhein- Abschlussmeldung zum Tötungsdelikt eines 19-jährigen Täters zum Nachteil seiner Mutter am 21.09.2025 in Eberbach

In den frühen Morgenstunden des 21.09.2025 kam es in Neckarwimmersbach zu einem Tötungsdelikt zum Nachteil einer 45-Jährigen. Wenig später verstarb der Sohn der Getöteten, als er im Waibstadter Ortsteil Bernau seinen Pkw mit hoher Geschwindigkeit gegen den Pfeiler einer Eisenbahnbrücke steuerte. Beide waren in Eberbach wohnhaft (siehe Pressemeldung vom 24.09.2025). Nach Abschluss der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass der verstorbene 19-Jährige zunächst seine Mutter an einem Sportplatz in Neckarwimmersbach getötet und sich sodann unter Verwendung des Fahrzeuges suizidiert hat. Da der Beschuldigte verstorben ist und eine Beteiligung weiterer Personen ausgeschlossen werden konnte, war das Ermittlungsverfahren aufgrund eines Verfahrenshindernisses einzustellen. Zu den Hintergründen der Tat und insbesondere zu den Motiven, die den jungen Mann zur Tötung seiner Mutter bewegt haben könnten, wurde unter anderem ein psychiatrischer Sachverständiger mit der Erstattung eines Sachverständigengutachtens betraut. Letztlich ergaben sich weder aus dem Ergebnis der Ermittlungen noch aus den Feststellungen des Sachverständigen ein zweifelsfreies Motiv für die unerwartete Tat am 21.09.2025. Aus Sicht des Sachverständigen sei aber denkbar, dass die Einnahme von Kokain im zeitlichen Zusammenhang mit der Tat eine Änderung der psychischen Verfassung des 19-jährigen Täters herbeigeführt und zu dem Tötungsdelikt zum Nachteil seiner Mutter - mit der bis zu der Tat und der anschließenden Selbsttötung eine harmonische Beziehung bestand - geführt habe. Eine besondere Problematik bei dem Konsum von Kokain liege nach den Ausführungen des Sachverständigen unter anderem darin begründet, dass es im Einzelfall zu komplizierten Verläufen mit massiv gesteigerter Aggressivität kommen könne. In einigen Fällen würden sich statt der angestrebten Euphorie intensive Ängste bis hin zu panikartigen Verfassungen einstellen, die dann zu aggressivem Verhalten gegenüber Dritten führen können. Polizei und Staatsanwaltschaft möchten unter Bezugnahme auf die Ausführungen des Sachverständigen mit dieser Pressemitteilung losgelöst von dem konkreten Fall darauf hinweisen, dass der Konsum vom Kokain nicht nur eine Gefahr für den Körper, sondern auch für die eigene Persönlichkeit verursacht. Der Konsum kann letztlich dazu führen, dass Konsumenten die Kontrolle über ihr Verhalten verlieren und Handlungen vornehmen, die sie nicht mehr bewusst steuern können und die sie drogenabstinent weder umsetzen noch gutheißen würden. Es gibt eine Reihe von Anlauf- und Beratungsstellen, die Betroffenen und deren Angehörigen bei der Beantwortung von Fragen behilflich sein können und Rat und Hilfe anbieten. Diese Stellen beraten in der Regel kostenlos. Eine Auswahl an Anlaufstellen haben wir Ihnen hier zusammengestellt: - Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) - www.bzga.de - Projekt Drogcom des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) - www.drugcom.de - Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) - www.dhs.de - Deutscher Caritasverband e.V. - www.caritas.de - Bundesverband der Elternkreise suchtgefährdeter und suchtkranker Söhne und Töchter e.V. (BVEK) - www.bvek.orgRückfragen bitte an: Staatsanwaltschaft Heidelberg Pressestelle: Herr Erster Staatsanwalt Schmidt Telefon: 06221/59-2024 E-Mail: pressestelle@staheidelberg.justiz.bwl.de Polizeipräsidium Mannheim Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit Michael Klump Telefon: 0621 174-1111 E-Mail: MANNHEIM.PP.STS.OE@polizei.bwl.de