Schüsse in Stade – Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stade

Stade. In dem Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit den Schüssen in der Jugendhilfeeinrichtung dauern die Ermittlungen weiterhin an. Das Ermittlungsverfahren wird gegen alle drei Personen seit dem Zeitpunkt der Einleitung am 29.06.2026 wegen des Tatvorwurfs des Mordes geführt. Ob und welcher Tatvorwurf gegen welche Personen angeklagt wird, kann erst nach Abschluss der Ermittlungen entschieden werden. Eine etwaige Tatbeteiligung der beiden Frauen ist u.a. Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Insoweit besteht zum jetzigen Zeitpunkt kein dringender Tatverdacht, so dass am Dienstag kein Haftbefehlsantrag erfolgte. Zu Vorverurteilungen des mutmaßlichen Schützens liegen hier keine Erkenntnisse vor. Den Hinweisen auf den Presseveröffentlichungen wird auf den davor vorgesehenen offiziellen Wegen der internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen nachgegangen. Hinsichtlich der konkreten Abläufe am 29.06.2026, der Hintergründe der Tat erfolgen ebenfalls weiterhin Ermittlungen. Vor dem Hintergrund einer Gefährdung der weiteren Ermittlungen und eines etwaigen Hauptverfahrens werden weitere Auskünfte daher derzeit nicht erteilt. Es wird daher gebeten, insoweit von weiteren Rückfragen abzusehen. Dies gilt auch in Bezug auf weitere durch Dritte veröffentliche Erkenntnisse. Sollten die Ermittlungen Informationen ergeben, die mitgeteilt werden können, wird eine Pressemitteilung über das Presseportal veröffentlicht. Rückfragen bitte an: Staatsanwaltschaft Stade Pressesprecherin Archivstraße 7 21682 Stade Tel.: 04141 / 107 - 771 STSTD-Pressesprecher@justiz.niedersachsen.de