Bühl – Verkehrsunfall zwischen zwei Autos durch Vorfahrtsmissachtung

Ein Vorfahrtsverstoß führte am Montagnachmittag zu einem Verkehrsunfall in der Güterstraße an der Kreuzung zur Eisenbahnstraße, bei dem sich mehrere Beteiligte leicht verletzten. Nach bisherigen Erkenntnissen war eine 31-jährige VW Tiguan Fahrerin mit ihren drei Söhnen hinter einem bislang unbekannten Pkw entlang der Güterstraße, von der Luisenstraße kommend in Richtung Gartenstraße unterwegs. Der vor ihr fahrende, bislang unbekannte Autofahrer soll entlang der Vorfahrtsstraße nach links in die Eisenbahnstraße gefahren sein. An der abknickenden Vorfahrtsstraße soll eine 57-jährige VW Golf Fahrerin kurz vor 15 Uhr die Vorfahrt des bislang unbekannten Pkw missachtet haben. Durch ein entsprechendes Ausweichmanöver konnte ein Zusammenstoß zwischen dem Unbekannten und dem VW Golf verhindert werden. Im weiteren Verlauf kollidierte jedoch der Golf der 57-Jährigen mit dem Tiguan der 31-Jährigen. Durch die Kollision drehte sich das Auto der Anfang Dreißigerin und es wurden alle Seitenairbags ausgelöst, während der Wagen der 57 Jahre alten Frau auf dem dortigen Gehweg zum Stehen kam. Außer dem Ehemann der Endfünfzigerin, welcher ebenfalls in ihrem Wagen mitfuhr, wurden alle leichtverletzten, beteiligten Personen durch den Rettungsdienst in ein nahegelegenes Klinikum verbracht. Nach einer ersten ärztlichen Behandlung konnten noch am selbigen Tag alle Personen das Klinikum verlassen. An beiden Autos sind wirtschaftliche Totalschäden von insgesamt etwa 25.000 Euro entstanden. Zeugenhinweise nimmt die Polizei unter der Rufnummer 07221 97230350 entgegen. /lb Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Offenburg Telefon: 0781 21-1211 E-Mail: offenburg.pp.sts.oe@polizei.bwl.de Internet: Hinweise zum Sachverhalt nimmt die Polizei unter der jeweils in der Pressemitteilung genannten Rufnummer oder über den Polizeinotruf 110 entgegen. Für Notfälle, aktuelle polizeiliche Einsätze oder sonstige Hilfeersuchen wählen Sie bitte ausschließlich den Polizeinotruf 110 oder wenden sich an Ihre örtlich zuständige Polizeidienststelle.