Aufgabe der Polizei bei einer „Landehilfe“

Heute möchten wir als Kreispolizeibehörde Unna darüber berichten, welche Arbeit wir machen, wenn wir "Landehilfe" gewähren. Die Polizei ist immer dabei, wenn der Rettungshubschrauber an einer Örtlichkeit landen muss. Der Auftrag der Polizei ist es dann, die Besatzung bei der Auswahl des Landeplatzes zu beraten und zu unterstützen. Denn die Beamten der Kreispolizeibehörde Unna verfügen zusammen mit den Beamten der Leitstelle über eine meist bessere Ortskenntnis (z.B. Beschreibung des Geländes, auf dem gelandet werden muss, Straßennamen et.) und können daher über Funk mit der Besatzung an Bord des Hubschraubers alles abklären. Beachtet werden muss dabei, dass keine Freileitungen in unmittelbarer Nähe sind und sich keine leichten, losen Gegenstände, wie Schotter, Asche und gemähtes Gras, in der Nähe befinden. In der Regel eignen sich frei zugängliche Sportplätze (keine Ascheplätze), Parkplätze, Wiesen oder bestellte Felder sowie öffentliche Verkehrsflächen ohne Ampel- oder Laternenmasten gut als Landeörtlichkeit. Ist diese Landeörtlichkeit anvisiert, muss die Polizei den Landeplatz vor dem fließenden Verkehr absichern, Schaulustige während der Landung und des Starts, fernhalten und in allererster Linie den Transport medizinischen Personals zur Einsatzstelle mit dem zu versorgenden Patienten begleiten, wenn der Rettungshubschrauber weiter weg gelandet ist. Unser Bild zeigt einen Einsatz der Polizeibeamten Schwerte vom 29. Juni 2026. Gegen 17:15 Uhr bekamen die Beamten über die Rettungsleitstelle 112 den Einsatz, "Landehilfe bei Rettungshubschraubern" an der Dietrich-Bonhoeffer-Straße in Schwerte-Villigst zu gewährleisten. Redaktionelle Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Unna Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Nadine Richter Telefon: 02303-921 1152 E-Mail: pressestelle.unna@polizei.nrw.de Außerhalb der Bürodienstzeiten: Kreispolizeibehörde Unna Leitstelle Telefon: 02303-921 3535 Fax: 02303-921 3599 E-Mail: poststelle.unna@polizei.nrw.de