Offenburg – Gleich zweimal, im Abstand von wenigen Tagen, stand ein Mann in einem sogenannten beschleunigten Verfahren vor dem Amtsgericht in Offenburg.
Der polizeibekannte 51-jährige Mann entwendete am Mittwoch in der Parfümabteilung eines Drogeriemarktes in der Hauptstraße mehrere hochwertige Parfüms, die er in eine mitgeführte Tasche steckte. Beim Verlassen des Marktes wurde er daraufhin von einer Mitarbeiterin angesprochen. Das anschließende laute und aggressive Verhalten des Mannes veranlasste einen 23-jährigen Zeugen der Mitarbeiterin zu Hilfe zu kommen und den Mann zur Herausgabe des Diebesgutes zu bewegen. Als der 51-Jährige kurz darauf den Markt fluchtartig verließ, folgte der Zeuge dem mutmaßlichen Ladendieb bis zu einem nahegelegenem Park, wo die zwischenzeitlich alarmierte Streifenwagenbesatzung des Polizeireviers Offenburg den Mann vorläufig festnehmen konnte. Da der rumänische Staatsangehörige keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, wurde am Donnerstag durch die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht in Offenburg ein sogenanntes beschleunigtes Verfahren beantragt. Das Gericht verurteilte den Angeklagten daraufhin wegen des besonders schweren Fall des Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten, die auf eine Bewährungszeit von zwei Jahren ausgesetzt wurde.
Bereits Anfang Juli stand der gleiche Mann wegen des Vorwurfs der Beleidigung vor dem Amtsgericht Offenburg und wurde in einem beschleunigten Verfahren zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt.
/vo
Bezugsmeldung vom 02.07.2026
POL-OG: Offenburg - Beschleunigtes Verfahren: Hohe Geldstrafe nach Beleidigung
Offenburg Am Dienstagvormittag haben Beamte des Polizeireviers Offenburg im Franz-Volk-Park unterstützend eingreifen müssen, nachdem sich dort ein 51-jähriger Mann nicht an die geltenden Regeln hielt und gegenüber einschreitenden Mitarbeitern des Kommunalen Ordnungsdienstes beleidigende Gesten zeigte und in deren Richtung spuckte. Der Mann hielt sich gegen 11:20 Uhr rauchend in der Parkanlage auf, obwohl der Park zum einen ausschließlich Kindern bis 14 Jahren vorbehalten und überdies das Rauchen untersagt ist. Mehrfache Aufforderungen durch die Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes, das Rauchen einzustellen und die Parkanlage zu verlassen, ignorierte der 51-Jährige.
Weil der Mann zudem die Angabe seiner Personalien verweigerte, wurden Beamte des Polizeireviers Offenburg hinzugezogen. Seine Identität konnte im Rahmen der polizeilichen Maßnahme festgestellt werden. Währenddessen zeigte der 51-Jährige den beiden Mitarbeiterinnen des Kommunalen Ordnungsdienstes dann den ausgestreckten Mittelfinger und spuckte mehrfach in deren Richtung. Da der rumänische Staatsangehörige keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, wurde am Dienstag durch die Staatsanwaltschaft Offenburg beim Amtsgericht in Offenburg ein sogenanntes beschleunigtes Verfahren beantragt. Das Gericht verurteilte den Angeklagten daraufhin im Wege des beschleunigten Verfahrens wegen Beleidigung in zwei tateinheitlichen Fällen zu einer Geldstrafe von 4.200 EUR.
/jg
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