BPOLI C: Bundespolizei trifft Feststellungen am Grenzübergang in Reitzenhain

Gestern um 17:00 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen einen 25jährigen bulgarischen Staatsangehörigen. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Hagen wegen Körperverletzung zum Strafvollstreckungshaftbefehl. Hier war noch eine Geldstrafe von über 800 EUR offen. Der Bulgare konnte die geforderte Summe aufbringen und seine Reise fortsetzen. Auch ein 39jähriger rumänischer Staatsangehöriger wurde gestern um 02:50 Uhr einer Kontrolle unterzogen. Hier war ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Karlsruhe wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz offen. Auch hier konnte die geforderte Geldstrafe in Höhe von über 900 EUR aufgebracht werden und die Weiterreise gestattet. Ein 62jähriger moldauischer Staatsangehöriger durfte nicht in das Bundesgebiet einreisen. Er wurde gestern um 17:30 Uhr mit seinem LKW kontrolliert. Der Mann konnte keine aufenthaltslegitimierenden Dokumente für die Bundesrepublik Deutschland vorweisen, er wurde nach Tschechien zurückgewiesen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Chemnitz Telefon: 0371 4615-0 E-Mail: bpoli.chemnitz.presse@polizei.bund.de