Nach Angriffen auf junge Frauen in Reutlingen: Tatverdächtiger in Haft (Reutlingen)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen und des
Polizeipräsidiums Reutlingen
Nachtrag zu den polizeilichen Pressemitteilungen vom
- 21.07.2026 / 11.38 Uhr:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110976/6318643 - 15.07.2026 / 16.38 Uhr:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110976/6315373 - 15.07.2026 / 11.17 Uhr:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110976/6315000 - 24.04.2026 / 16.40 Uhr:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110976/6262348 - 18.03.2026 / 11.20 Uhr:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110976/6238195 - 03.03.2026 / 16.58 Uhr:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110976/6228198Nach den Angriffen auf junge Frauen in den vergangenen Tagen in Reutlingen verzeichnen die Staatsanwaltschaft Tübingen und das Kriminalkommissariat Reutlingen einen Ermittlungserfolg. Am Mittwoch (22.07.2026) wurde ein jugendlicher Tatverdächtiger festgenommen. Dieser befindet sich zwischenzeitlich in Untersuchungshaft.
Wie bereits berichtet war es ab dem 14. Juli 2026 zu mehreren Straftaten eines zunächst Unbekannten gegen eine Jugendliche sowie zwei junge Frauen gekommen, bei denen die Geschädigten sexuell angegangen und teilweise verletzt worden waren.
Im Zuge der nach den Taten geführten kriminalpolizeilichen Ermittlungen ergab sich rasch ein dringender Tatverdacht gegen einen in Reutlingen wohnhaften 17-Jährigen. Dieser war bereits nach ähnlich gelagerten Taten im März und April 2026 als Tatverdächtiger identifiziert worden. Dem Jugendlichen mit deutsch-französischer Staatsbürgerschaft wird nun zur Last gelegt, von den damaligen Ermittlungsmaßnahmen gegen ihn offenbar unbeeindruckt, auch die jüngsten Taten begangen zu haben.
Die Staatsanwaltschaft Tübingen erwirkte in der Folge für dessen Wohnanschrift einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss, der am Mittwochmorgen vollstreckt wurde. Der Tatverdächtige wurde auf Grundlage eines ebenfalls im Vorfeld erlassenen Haftbefehls festgenommen und auf Antrag der Staatsanwaltschaft noch am selben Tag dem Haftrichter beim Amtsgericht Tübingen vorgeführt. Dieser setzte den Haftbefehl in Vollzug und ordnete gegen den Beschuldigten die Untersuchungshaft an.
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