Polizei nimmt erneut Taxis und Mietwagen unter die Lupe: Behördenübergreifende Kontrollen decken zahlreiche Verstöße auf

(lei) Nachdem bereits in der vergangenen Woche umfangreiche Kontrollen im Taxi- und Mietwagengewerbe in Neu-Isenburg durchgeführt worden waren (wir berichteten: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43561/6319005), nahmen Einsatzkräfte der Direktion Verkehrssicherheit/Sonderdienste des Polizeipräsidiums Südosthessen am Montag gemeinsam mit Kräften des Hessischen Polizeipräsidiums Einsatz, dem Zoll sowie der Stadt Hanau erneut Taxis und Mietwagen unter die Lupe - diesmal in Hanau. Im Rahmen der von 08.30 bis 15.00 Uhr andauernden behördenübergreifenden Kontrollmaßnahmen lag der Schwerpunkt erneut auf der Einhaltung der Vorschriften im Personenbeförderungsverkehr. Im Verlauf der Kontrollmaßnahmen überprüften die Einsatzkräfte insgesamt 48 Taxis und Mietwagen. Dabei wurden bei 36 Fahrzeugen Verstöße beziehungsweise Mängel festgestellt. Beanstandet wurden unter anderem eine nicht ausreichende Anzahl an Warnwesten, fehlende Nichtraucherschilder im Fahrzeuginnenraum sowie - insbesondere bei Mietwagen - Verstöße gegen die gesetzlich vorgeschriebene Rückkehrpflicht. Diese verpflichtet private Mietwagenanbieter, die beispielsweise über eine Vermittlungsplattform gebucht wurden, nach Abschluss einer Fahrt unverzüglich zum Betriebssitz zurückzukehren. Ein Bereithalten im öffentlichen Verkehrsraum oder an Taxiständen zur Aufnahme neuer Fahrgäste ist demnach nicht zulässig, wurde aber vermehrt festgestellt. Insgesamt kontrollierten die Einsatzkräfte 52 Fahrzeuge und 74 Personen. Darüber hinaus ahndeten die Beamtinnen und Beamten vier Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrsordnung sowie eine Straftat. Besonders hervorzuheben ist der Fall eines Taxifahrers, der sich während der Kontrolle gegenüber den eingesetzten Polizeibeamten verbal ausfallend verhielt. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung eingeleitet. Darüber hinaus wird sich der Fahrer voraussichtlich auch gegenüber der zuständigen Konzessionsbehörde für sein Verhalten verantworten müssen. Diese entscheidet unter anderem über die persönliche Zuverlässigkeit als Voraussetzung für die Ausübung der Personenbeförderung. Auch die an den Kontrollen beteiligten Kräfte des Zolls stellten mehrere Unstimmigkeiten zwischen den gemeldeten Beschäftigungsverhältnissen und der tatsächlichen Auftragsausführung fest. Die festgestellten Sachverhalte bedürfen weiterer Ermittlungen. Das Ergebnis der Kontrollmaßnahmen zeigt, dass sich ein erheblicher Teil der überprüften Beförderungsunternehmen und Fahrzeugführer ihrer rechtlichen Verpflichtungen im Personenbeförderungsverkehr offenbar nicht vollumfänglich bewusst ist. Die Kontrollen dienen daher nicht nur der Ahndung von Verstößen, sondern auch der Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie der Sicherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen im Personenbeförderungsgewerbe. Die beteiligten Behörden bewerten insbesondere die enge und unkomplizierte Zusammenarbeit als gewinnbringend. Der Austausch bereits vorliegender Erkenntnisse sowie die intensive Vernetzung zwischen Polizei, Straßenverkehrsbehörden und Zoll stellen eine wichtige Grundlage für zukünftige gemeinsame Kontrollmaßnahmen dar. Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Südosthessen - Pressestelle - Spessartring 61 63071 Offenbach am Main Telefon: 069 / 8098 - 1210 (Sammelrufnummer) Thomas Leipold (lei) - 1201 oder 0160 / 980 00745 Felix Geis (fg) - 1211 oder 0162 / 201 3806 Claudia Benneckenstein (cb) - 1212 oder 0152 / 066 23109 Maximilian Edelbluth (me) - 1213 oder 0160 / 96487309 Fax: 0611 / 32766-5014 E-Mail: pressestelle.ppsoh@polizei.hessen.de